§116 MS- Ambulanz; taggleiche stationäre Aufnahme, ambulante Abrechnung möglich?

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine kurze Frage, die bei uns gerade für Kopfzerbrechen sorgt:

    Ein Pat. wurde ambulant (§ 116) in unserer MS- Spezialambulanz unseres Krankenhauses aufgenommen. Dabei wurde u.a. auch ein MRT durchgeführt.

    Anschließend wurde der Pat. notfallmäßig und ungeplant vollstationär aufgenommen. Die KK möchte nun die Stornierung der ambulanten Abrechnung ;( - tatsächlich zu Recht :/?

    Ich freue mich, wenn uns hier ein EBM- versierter Forumsteilnehmer mit einer entsprechenden Gesetzespassage und/oder Urteil unterstützen kann.

    Vorab vielen Dank und schöne Ostern!

    GLG NiZim

  • Hallo NiZim,

    wenn die Voraussetzungen, die Sie genannt haben:

    - ambulante Behandlung im Rahmen einer KV_Ermächtigung nach § 116 SGB V und

    - nicht geplante stationäre Aufnahme am gleichen Tag

    zutreffen, dann sollten Sie sich das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.1..2014 (AZ: B3 KR 12/13 R) ansehen.

    In diesem Fall lag eine ähnliche Konstellation vor und das BSG hat geurteilt, dass sowohl die ambulante als auch die stationäre Rechnung von den Kostenträgern zu übernehmen ist.

    Grüße

    Matthias Offermanns


    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."