Eine schöne Diskussion. Danke schon einmal an der Stelle.
Es handelte sich um eine diagnostische Laparoskopie.
Bei einer Biopsie handelt es sich im Wortlaut doch um eine Gewebeprobe zur Diagnostik?
Eine schöne Diskussion. Danke schon einmal an der Stelle.
Es handelte sich um eine diagnostische Laparoskopie.
Bei einer Biopsie handelt es sich im Wortlaut doch um eine Gewebeprobe zur Diagnostik?
Hallo,
Herr Bartkowski hat vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Einführung von OPS-Kode mal den Unterschied zwischen eine Biopsie und einer Exzision von erkranktem Gewebe beschrieben. Ein wichtiges Unterscheidungskriterium war die Zielrichtung der Maßnahme; diente die OP der Gewebeentnahme zur Diagnostik oder hatte sie ein therapeutisches Ziel. Und hier war es doch eindeutig eine Gewebeprobe mit dem Ziel der histologischen Untersuchung.
Und im OPS spricht man nicht von einer Biopsie der Leber mit Inzision, wenn man einen Hautschnitt macht um eine Biopsienadel einzubringen und dann blind (bzw. ultraschallgesteuert) eine Biopsie zu entnehmen. sondern erst dann, wenn man mit der Inzision einen Zugang zur Leber schafft. Dies wäre für mich auch per Laparoskopie möglich.
Gruß
B.W.
Hallo,
auch wenn man die PE-Entnahme als Biopsie betrachtet, wäre für die intraoperative Biopsie eine Operation erforderlich. Also sollte mindestens noch die Laparoskopie kodiert werden (1-694). Im Hinblick auf den Erlös scheint die Diskussion sowieso eher akademisch zu sein, oder macht das bei dem echten Fall etwas aus?
Gruß
Hallo,
wollte sowieso grad Stellung nehmen, nicht nur weil ich zitiert werde ...
Die diagnostische Laparoskopie zählt zu den diagnostischen Endoskopien (1-61 ... 1-69), bei denen der Hinweis gilt: "Eine durchgeführte endoskopische Biopsie ist gesondert zu kodieren (1-40 - 1-49)". Das sind aber die Biopsien ohne Inzision! Eine "intraoperative Biopsie" beschreibt eine Biopsie, die bei einer aus anderen Gründen vorgenommenen Organfreilegung erfolgt ist.
Für laparoskopische Biopsien an Leber und Peritoneum finden sich gar keine passenden Kodes für eine "Biopsie ohne Inzision", ganz einfach, weil man seinerzeit (noch) gar nicht daran gedacht hatte. Es bleibt eigentlich nur 1-449.x für die Leber, für das Peritoneum findet sich noch nicht einmal eine Resteklasse. Es ist daher festzulegen, die laparoskopischen Biopsien entweder als "perkutane Biopsien" oder als Biopsien durch Inzision zu klassifizieren. Aus den aktuellen OPS-Hinweisen geht dies nicht eindeutig hervor. Ich werde diese Problematik beim DIMDI ansprechen.
Beste Grüße
Hallo,
das war vielleicht ein Missverständnis. Dass man die Laparaskopie zusätzlich kodieren darf, war für mich selbstverständlich.
Gruß
B.W.
Hallo Herr Bartkowski,
unter "Diagnostische Endoskopie (1-61...1-69)" findet man tatsächlich den Hinweis:" Eine durchgeführte endoskopische Biopsie ist gesondert zu kodieren (1-40 bis 1-49)". Aber unter "1-69 Diagnostische Endoskopie durch Inzision und intraoperativ" explizit den Hinweis: "Eine durchgeführte Biopsie ist gesondert zu kodieren (1-50 bis 1-58)". Somit wäre hier gedanklich für mich schon der 1-551.0 -Kode zuzuordnen.
MfG findus
Guten Tag,
aus aktuellem Anlass möchte / muss ich diese Diskussion um eine Fragestellung bereichern:
Stationäre Aufnahme eines Patienten mit dem dringenden Verdacht auf ein Lokalrezidiv eines Nierenzellkarzinoms.
Die Niere wird offen - chirurgisch über die alte Narbe freipräpariert und dargestellt; aus dem suspekten Befund werden mehrere Areale mit Größen von ca. 1 cm x 0,5 bis 1 cm reseziert. Der OP - Bericht beschreibt "Biopsien bzw. Resektate". - Es erfolgt somit nicht die gesamte Entfernung des suspekten Befundes.
Histologisch wird erfreulicherweise kein Rezidiv nachgewiesen.
Kodiert wurde:
5-552.0 | Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe der Niere: Exzision, offen chirurgisch |
Seitens der KK wird gefordert, hier einen OPS aus Kapitel 1 zu vewenden.
Schnitt - Naht - Zeit (incl. Wartezeit Schnellschnitt) annähernd fünf Stunden.
Was trifft zu?
Viele Grüße und Dank vorab
Stephan Wegmann
Hallo Herr Wegmann,
für die Wiedereröffnung des OP-Gebietes muss m.E. auch die 5-559.3 (Revisionsoperation an der Niere) angegeben werden (gem. DKR P013k). Dann spielen die anderen Kodes eine eher untergeordnete Rolle.
Gruß
B. Sommerhäuser
Guten Morgen Herr Sommerhäuser,
da wird das Pferd IMHO von der falschen Seite aufgezäumt. Denn wenn die Frage final geklärt wurde und ein Kode aus Kapitel 1 (hier wohl: 1-560.0) zu wählen ist, so würde ich mich mit der zusätzlichen Angabe von 5-559. 3 äußerst schwer tun. Da dieser zu den Zusatzkodes zu zählen ist, die einem Kode aus dem Kapitel 5 (Operationen) zuzuordnen sind. Leider sind mir die Angaben von Herrn Wegmann zu knapp ausgefallen. Das hier von Biopsaten, Resektaten (manchmal ob Probeexzisionen) gesprochen wird, ist im normalen medizinischen Sprachgebrauch nicht unüblich. Allerdings sagt dies m.E. noch nicht viel über die Indikation aus. Möglicherweise gibt der OP-Bericht noch ein bisschen mehr Auskunft, ob die erneute Eröffnung aus diagnostischen (bioptischen) Gründen erfolgt ist oder ein therapeutischer Ansatz (als Exzison von erkranktem Gewebe) verfolgt wurde. Wenn allein auf diese Unterscheidung abgestellt wird, spielt m.E. auch der (Zeit-) Aufwand keine übergeordnete Rolle. Mal geht es einfach und schnell, mal ist es kompliziert und zeitintensiv.
Mit herzlichen Grüßen
Kodiak
Da dieser zu den Zusatzkodes zu zählen ist, die einem Kode aus dem Kapitel 5 (Operationen) zuzuordnen sind
Hallo,
wo steht das, das dieser Kode nur im Zusammenhang mit 5-Kodes zu verwende ist? In der DKR, die vorschreibt, dass der Reoperationskode anzugeben ist, steht dazu nix. Ob es sich um eine Revision gehandelt hat oder eher um eine Re-Operation kann gerne diskutiert werden. Wobei der OPS 5-559.3 in der DKR P013 explizit als Re-Operationskode an der Niere genannt wird.
Da dieser zu den Zusatzkodes zu zählen ist, die einem Kode aus dem Kapitel 5 (Operationen) zuzuordnen sind
Hallo,
wo steht das, das dieser Kode nur im Zusammenhang mit 5-Kodes zu verwende ist? In der DKR, die vorschreibt, dass der Reoperationskode anzugeben ist, steht dazu nix. Ob es sich um eine Revision gehandelt hat oder eher um eine Re-Operation kann gerne diskutiert werden. Wobei der OPS 5-559.3 in der DKR P013 explizit als Re-Operationskode an der Niere genannt wird.
Lieber Herr Horndasch,
unter P013 wird die Reoperation im Zusammenhang gebracht, mit der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur
Somit geht es hier ja nicht um die alleinige Abbildung der Wiedereröffnung, sondern wird konkret mit einer Operation, sprich einem "therapeutischen Vorgehen" in Verbindung gesetzt bzw. durch die führende Prozedur spezifiziert. Ich habe ja auch darauf hingewiesen, dass mir die Informationen zu spärlich sind und lediglich postuliert, dass - wenn sich herausstellt, dass die alte Narbe lediglich für eine weitere offene Biopsie eröffnet wurde - der Kode1-560.0 infrage käme. Und dieser entspringt dem Kapitel 1, sprich den diagnostischen Maßnahmen, die ich mit den in der Liste am Anfang der DKR P013 genannten Maßnahmen schwer unter den Hut bekomme.