Biopsie mit Inzision oder Exzision Leber

  • Hallo,

    da im Exklusivum unter 5-559 die Nierenbiopsie (1-560.0) explizit genannt wird scheint mir auch , dass die 5-559.3 hier eher nicht zum Zuge kommt.

    MfG findus

  • Hallo Kodiak,

    kleine Ergänzung / Anmerkung von mir:
    eine Biopsie mit Inzision ist definitionsgemäss eine Biopsie nach operativer Freilegung des Gebietes. Also eine Operation. Und da trifft der dritte Spiegelstrich "Durchführung einer anderen Operation an diesem Operationsgebiet" wieder zu.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Kodiak,

    kleine Ergänzung / Anmerkung von mir:
    eine Biopsie mit Inzision ist definitionsgemäss eine Biopsie nach operativer Freilegung des Gebietes. Also eine Operation. Und da trifft der dritte Spiegelstrich "Durchführung einer anderen Operation an diesem Operationsgebiet" wieder zu.

    Guten Morgen, lieber Herr Horndasch,

    ich möchte nicht erbsenzählerisch wirken, leider ist dies jedoch genau die Attitüde, mit der man sich Tag für Tag als Kodierender konfrontiert sieht. So spiele ich hier lediglich den Advocatus Diaboli.

    Sie sehen die Durchführung einer anderen Operation an diesem Operationsgebiet, in der operativen Freilegung des Gebietes. Jedoch umfässt die Freilegung lediglich die Strukturen auf dem Weg "hin zur Niere". Der von Ihnen ins Spiel gebrachte Kode spricht allerdings eindeutig von "Anderen Operationen an der Niere: Revisionsoperation". An der Niere selbst, fand mit der Probeentnahme jedoch nur eine diagnostische Maßnahme statt, ungeachtet dass die Haut, Unterhaut, Fettgewebe etc. operativ durchtrennt wurden. So wird man sich genau auf diesem Punkt stürzen (wenn der OP-Bericht keinerlei Wegweisendes aufbietet, was über ein über die Biopsie hinausgehendes Eingreifen untermauert), dass eben keine Operation an "dem Operationsgebiet", d.h. an der Niere vorgenommen wurde.

    Analog dazu fordert der Zusatzkode 5-995 eben auch einen führenden Eingriff aus dem Kapitel 5 und sieht einen Konflikt, wenn es sich auf eine diagnostische Maßnahme aus dem Kapitel 1 bezieht oder besser gesagt beziehen soll.

    Aber reden wir uns nicht die Köpfe heiß, sofern wir nicht genau wissen, was den Operateur umtrieb und was er genau an der Niere vollzogen hat.

    Mit herzlichen Grüßen

    Kodiak

    Herzliche Grüße

    Kodiak

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    das Problem liegt wohl am Ehesten darin, dass tumorchirurgische Eingriffe an der Niere meist organerhaltend und zum Schutz der Nephronmasse so zurückhaltend wie möglich durchgeführt werden. Das sieht der eine dann als Biopsie durch Inzision, der andere als (erneute) Operation an. Hier liegt ja an bereits voroperierter Niere und bekanntem Nierenzellkarzinom jetzt ein Wiedereröffnen des alten Zugangs vor mit leitliniengerechter Resektion von verdächtigem Nierengewebe (Verdacht auf Lokalrezidiv). M.E. hätte man bei einem rein diagnostischen Eingriff nicht auf einen Schnellschnitt gewartet (warten müssen), bei einem kurativ intendierten aber schon, um zu wissen, ob die Resektionsränder einen Minimal-Abstand von 1 Millimeter haben. Unstrittig und leitliniengerecht ist, dass wenn im Resektat keine Malignität nachweisbar ist, natürlich nicht noch mehr Nephronmasse entfernt wird. (s. S3-Leitlinie Nierenzellkarzinom) Ich tendiere daher weiterhin zum 5er-Schlüssel, lasse mich aber gern auch von der anderen Sicht überzeugen.

    VG B. Sommerhäuser

  • Hallo Kodiak,

    ich fürchte, Sie haben mich missverstanden.

    Die Operation ist die geplante Probenentnahme. Dazu erfolgte die operative Freilegung des Gebietes. Dies ist von mir mit OP gemeint.

    Eine Revision an der Niere im Sinne des alten Eingriffs wurde wohl nicht durchgeführt. D'accord. ABER: In der DKR wird expressis verbis der OPS 5-559.3 als Reoperationskode für die Wiedereröffnung des OP-Gebietes benannt.

    Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Kode, wie z.B.

    5-349.6 Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell

    5-379.5 Reoperation an Herz und Perikard

    5-559.3 Revisionsoperation an der Niere

    5-749.0 Resectio

    5-983 Reoperation

    für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1 und 2).

    Und DKR steht über OPS.

    Das wären jetzt meine Erbsen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    wie wäre es für die Freilegung der Niere den OPS 5-559.00 (Andere Operationen an der Niere: Freilegung der Niere zur Exploration: offen chirurgisch lumbal) zu verwenden?

    MfG

    AlterEgo

  • Hallo,

    noch ein paar Gedanken meinerseits. Im OPS sind Eingriffe, welche von der Systematik her als Operation gelten dem Kapitel 5- zuordnet. Alle OPS-Ziffern in den Kapiteln 1-, 3-, 6-,8- und 9- sind somit m.E. k e i n e Operationskodes. Eine Reoperation verlangt demnach zwingend einen Schlüssel aus dem 5-er Kapitel um als Operation zu gelten, der Zusatzschlüssel erfüllt diese Anforderung in diesem Fall allein nicht, weil es eben nur ein Zusatzkode ist.

    Wie Kodiak schon schrieb: "unter P013 wird die Reoperation im Zusammenhang gebracht, mit der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

    • Behandlung einer Komplikation
    • Durchführung einer Rezidivtherapie
    • Durchführung einer anderen Operation an diesem Operationsgebiet"

    Im beschriebenen Fall von Herrn Wegmann wurde keine Komplikation behandelt, keine Rezidivtherapie durchgeführt und von der Systematik her eben keine "andere Operation (im Sinne der Systematik) an diesem Operationsgebiet" durchgeführt. Es erfolgte lediglich eine Biopsie durch Inzision. Das würde für mich auch das schon weiter oben von mir erwähnte Exklusivum unter 5-59 erklären, dass bei einer reinen Biopsie an der Niere eben kein Reoperationskode zu benutzen ist, weil die 1-er Kodes nun mal nicht als Operationkodes zu werten sind. Auch wenn der "Schnitt" an sich, vom Arzt sicher schon als Operation gesehen wird, scheint das wieder mal so ein "Denkfehler" zwischen medizinischem Sprachgebrauch und Systematik zu sein.

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    wo genau lesen Sie raus, dass nur ein 5-er Kode in der Systematik eine Operation i.S. des OPS ist? Und wie erklären Sie dann, dass bestimmte Kodes aus dem "nicht-5-Bereich" als OR-Prozeduren in der Gruppierung verwendet werden, wenn es doch gar keine Operationen sind?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    wie gesagt waren das nur so mal meine Gedanken. Allein aus der Kapitelüberschrift 1-er "Diagnostische Maßnahmen" <-> 5-er "Operationen" ergibt sich für mich die von mir angenommene Systematik. Was die Gruppierungsrelevanz angeht kann ich mich schlecht aus dem Fenster lehnen, aber ja, es gibt gerade aus dem 8-er Kapitel (nichtoperative therapeutische Maßnahmen) durchaus Kodes, die in eine operative DRG triggern. Warum das so ist weiß wer? Ich habe die Zuordnung nicht gemacht.

    Allen ein schönes Wochenende8)

    MfG findus

  • Hallo,

    soll die Größe des entnommenen Gewebsstückes - ich will hier bewusst weder den Begriff "Biopsie" noch "Exzidat" verwenden - tatsächlich überhaupt keine Rolle bei der Zuordnung spielen? (Mir ist natürlich bewusst, dass es auch da natürlich streitige Grenzfälle geben wird.)

    Gruß,

    fimuc