Guten Tag zusammen,
ich bin sicher, dass dieses Thema schon einmal hier diskutiert wurde, finde aber den Thread nicht. Es ist eine Frage, ob man ein negatives MDK-Gutachten, bspw. und insbesondere zur Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung an die betroffenen Patienten zur Kenntnisnahme weiter geben darf.
Der Hintergrund ist klar - den Patienten Rückmeldung um die Fragestellungen ihrer Kasse zu geben.
Wäre für Ihre Einschätzung sehr dankbar.