Weitergabe eines MDK-Gutachtens - juristische Fallstricke?

  • Guten Tag zusammen,

    ich bin sicher, dass dieses Thema schon einmal hier diskutiert wurde, finde aber den Thread nicht. Es ist eine Frage, ob man ein negatives MDK-Gutachten, bspw. und insbesondere zur Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung an die betroffenen Patienten zur Kenntnisnahme weiter geben darf.

    Der Hintergrund ist klar - den Patienten Rückmeldung um die Fragestellungen ihrer Kasse zu geben.

    Wäre für Ihre Einschätzung sehr dankbar.

  • Hallo C-3PO,

    hier gab es dazu schonmal ne Diskussion.

    Das Akteneinsichtsrecht des Patienten in MDK-Unterlagen ergibt sich aus § 276 Abs. 3 SGB V iVm §§ 25, 83 SGB X. Dies bezieht sich auf den mündigen Patienten, der Einsicht verlangt. Ob nun aber das KH eigenmächtig MDK-GA an den Patienten weitergeben darf, ergibt sich hieraus nicht, ich hätte da aber ad hoc gewisse Hemmungen, wenn dies nicht auf Eigeninitiative des Patienten erfolgt...

    MfG, RA Berbuir