Definition Teilstationär und vollstationär

  • Hallo Forum,

    zu nachfolgenden Behandlungsformen stellen sich für uns nachfolgende Fragen:

    1.) Vollstationäre Behandlung
    -> Wann ist ein Fall ein vollstationärer Fall?
    -> Wie lange (Wie viele Stunden) muß ein Patient im Krankenhaus behandelt werden, um als vollstationärer Fall abgerechnet zu werden?


    2.) Teilstationäre Behandlung
    -> Definition und Abgrenzung zur vollstationären / ambulanten Behandlung
    -> Welche Voraussetzung muß ein Krankenhaus erfüllen, damit es Patienten teilstationär behandeln kann/darf?
    -> Gibt es im Internet irgendwo "Leitlinien" zur teilstationären Behandlung?

    Viele Grüße
    Ecki

  • Hallo "Ecki",

    ich würde mal aus der Hüfte geschossen sagen:

    - teilstationäre Fälle werden in anerkannten (Krankenhausplan?) teilstationären Einrichtungen z.B. Tageskliniken erbracht.

    - ambulante Fälle werden von ermächtigten Ärzten erbracht und gegenüber der KV abgerechnet

    - ein stationärer Fall ist ein Patient mit "Bettkontakt" - egal wie lange (bei kurzem Aufenthalt eben ein "intra-day-case").

    Mal gespannt....

    Viele Grüße
    PB

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    gemäß §2 Nr.1 KHG und § 107 Abs.1 SGB V sowie §2 Abs.1.1 BPflV und § 39 Abs.1 3 SGB V ergibt sich:

    Stat. Krankenhausbehandlung ist die medizinische Versorgung eines Patienten im Krankenhaus, die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei, Heil- und Hilfsmitteln, sowie Unterkunft und Verpflegung umfasst.
    Wird bei der medizinischen Versorgung im Krankenhaus Unterkunft und Verpfegung nicht gewährt, handelt es sich um nicht um stationäre, sondern stets um ambulante Behandlung.

    Die stationäre Krankenhausbehandlung kann voll- oder teilstationär erbracht werden (siehe §2 Nr. 4 BPflV, §16 Satz Nr.2 KHG, §13 BPflV) Bei der vollstationären Behandlung ist der Patient Tag und Nacht, also ununterbrochen im Krankenhaus untergebracht und nimmt die stationären Leistungen des Krankenhauses voll in Anspruch. Sie ist der Normalfall der stationären Behandlung. Zur stationären Behandlung zählen auch die „Stundenfälle“ innerhalb eines Tages, bei denen der Patient in das Krankenhaus aufgenommen wird und am selben Tag wieder entlassen bzw. verlegt wird.


    Siehe hierzu auch:
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=512&start=1#2

    ......Was ist ein Tagesfall? Das ist ein Fall, der nicht übernachtet hat. Dieser kommt eigentlich nur in sogenannten tageskliniken vor und ist in der Regel ein teilstationärer Fall. Ein vollstationärer Fall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) sollte nur in Ausnahmefällen vorkommen (z.B Beobachtung bei Verdacht auf, z.B. vergiftung). Dann kodieren Sie bitte wie in den KDR vorgeschrieben für vollstationäre Fälle

    N. Roeder


    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=1409&start=1#0


    ....Teilstationär = alle Behandlungen, die nicht vollstationär, vorstationär, nachstationär oder ambulant operabel, Notfallbehandlungen sind.

    Im Wesentlichen fallen darunter Leistungen wie Dialysen, Tageschemotherapien und ähnliches.
    Im UNterschied zum vollstationären Aufenthalt übernachtet der teilstationäre Patient nicht im Krankenhaus, benötigt aber Teile der stationären Versorgungselemente, z.B. ein Bett, etwas Essen, medizinische Apparate, Medikamente etc.
    F. Nusser
    Arzt/MedCont
    Klinikum Rosenheim


    Gruß
    E.Rembs

  • Hallo Forum,
    in der Betrachtung sollte ein Aspekt noch bedacht werden: liegt eine stationäre Einweisung vor?
    Begründung: Kommt ein Patient ohne Einweisung, wird behandelt (oder ein stationärer Aufnahmegrund ausgeschlossen und der Patient bleibt nicht über Nacht, so wird es schwer fallen, hier einen stationären Behandlungsanspruch nachzuweisen (alternative Notfall-KV-Abrechnung, pauschalpreis mit KV oder Verweis auf Notfallpraxis)
    Kommt ein Patient mit Einweisung, wird behandelt (oder ein stationärer Aufnahmegrund ausgeschlossen und der Patient bleibt nicht über Nacht, so ist die Alternative die prästationäre Behandlung.
    Aus meiner Erfahrung befragen die Kassen den Patienten, wie er denn untergebracht war...alle Häuser mit Notaufnahmebereichen werden von den Patienten nicht als stationäres Äquivalent betrachtet und die Zuzahlung zur stationären Behandlung wird nicht selten verweigert.
    Die Anzahl der Stunden bei Tagesliegern als Hinweis für die Notwendigkeit der vollstationären Behandlung wird von den meisten Kassen nicht mehr akzeptiert, da sich hier auch Organisationsmängel (aus Sicht der Kassen) hier verbergen kann.

    Der Begriff Teilstationär war hinreichend erläutert worden (=Tagesklinik mit separater Kostenanerkennung durch Kassen)

    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Poschmann