Hallo,
heute ist DRG-Tag, daher mal wieder so viele Stolpersteine. Hier der nächste:
Pat. mit schwerer Pneumonie und mehreren Begleiterkrankungen (CCL 4), u.a. auch einem Dekubitus an der Ferse (L89). Ist zunächst gegroupt in DRG E62A (Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit äußerst schweren CC), Gewicht 1,399.
Da der Decubitus auch einmal debridiert wird, verschlüssele ich dazu 5-893.0g (Dekubitusbebridement kleinflächig Fuß) als Prozedur, und lande zur Strafe für mein Engagement in DRG E02A (Adnere OR-Rozeduren an den Atmungsorganen mit äußerst schweren CC), Gewicht nur noch 1,275. (Keine weiteren Prozeduren).
Abgesehen von der logischen Ungerechtigkeit, frage ich mich, welche anatomischen Kenntnisse bei den "Genies" (F72.9 oder F73.9 ? ) vorliegen, die die DRG geschaffen haben, dass der Fuß zu den Atmungsorganen gehört?
MR