Obduktionsbefund als Nebendiagnose?

  • Guten Tag zusammen,

    folgende Konstellation: Patient in der Nacht auf Normalstation verstorben (keine Reanimation, da spät aufgefunden), Autopsie veranlasst, dabei ein akuter Myokardinfarkt festgestellt. Würden Sie in diesem Fall den Myokardinfarkt als Nebendiagnose kodieren?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo, ich würde sagen nein, denn welchen Ressourcenaufwand hat diese Nebendiagnose während des stationären Aufenthaltes denn verursacht? Sie würden ja auch kein Karzinom kodieren, wenn dieses erst bei einer Autopsie festgestellt werden würde.

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo, ich würde sagen nein, denn welchen Ressourcenaufwand hat diese Nebendiagnose während des stationären Aufenthaltes denn verursacht? Sie würden ja auch kein Karzinom kodieren, wenn dieses erst bei einer Autopsie festgestellt werden würde.

    Gruß

    zakspeed

    Hallo zakspeed,

    Ich sehe es anders als Sie: Zum einen regelt DKR P017q, dass das Leistungsdatum der Obduktion immer im stationären Aufenthalt liegt ( Todestag). Die Obduktion ist für mich der diagnostische Aufwand, um u.a. Die Todesursache zu ermitteln. Das scheint hier ja der Myocardinfarkt gewesen zu sein.

    Desweiteren könnte man die Spez. DKR 0901 so verstehen, dass ein akuter Herzinfarkt grundsätzlich kodiert werden soll.

    Bei einem akzidentellen Karzinom, das keinerlei klinische Relevanz für den Fall und die Obduktion hat, würde ich Ihnen zustimmen- obwohl man die DKR 0201 bei Erstdiagnose eines Karzinoms auch dogmatisch auslegen könnte, oder?

    Einen schönen 1. Mai wünsche ich allen

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Vielen Dank an Alle für Ihre Rückmeldungen.

    Ich persönlich teile die Meinung vom Herrn Breitmeier. Die Abrechnung eines Behandlungsfalles ist eine Abstraktion des Behandlungsablaufs. Die medizinischen und abrechnungstechnischen Kriterien sind nicht immer gleich (Stichwort SIRS-Kriterien bei Kodierung von Sepsis). Aber mir ist auch klar, dass die Entscheidung in solchen Fällen, gerade wenn es um viel Geld geht, vor Gericht getroffen werden wird.

    Viele Grüße