Kein Abzug von Zuzahlung bei Kostenzusage nach Entlassung

  • Hallo Zusammen,

    wir haben eine Rechnung an die ... geschickt, ohne Abzug der Zuzahlung, da die Kostenzusage (KOUB) erst nach der Entlassung (ENTL) einging.

    Es gibt Krankenkassen, die dieses Vorgehen akzeptieren. Die ... allerdings nicht. Sie schickt die Rechnung wiederholt zurück und fordert eine Korrektur.

    Gibt es hierzu (gesetzliche) Vorgabe?

    Vielen Danke!

    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von D. D. Selter (18. Mai 2018 um 09:42) aus folgendem Grund: Name gelöscht

  • Hallo Anna315,

    schauen Sie mal hier auf S. 39 steht: "Der Versicherte hat an das Krankenhaus keine Zuzahlung zu leisten, wenn der Kostenübernahmesatz der Krankenkasse bis zur Übermittlung der Entlassungsanzeige nicht vorliegt oder wenn der Kostenübernahmesatz die Angabe enthält, dass die Anzahl der Zuzahlungstage „0“ beträgt. [...] Besteht für den Versicherten keine Zuzahlungspflicht oder gilt er als nicht zuzahlungspflichtig, weil der Kostenübernahmesatz durch die Krankenkasse nicht fristgerecht übermittelt wurde, entfällt die Verrechnung einer Zuzahlung."

    Da das Dokument auf den Seiten des GKV-SpV hinterlegt ist, bin ich gespannt, was die Kasse Ihnen dann entgegenhält...? Rechtsgrundlage ist im Übrigen § 1 ZuzV, aus dem sich nichts anderes ergibt.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo, auch wenn es ärgerlich :cursing: ist , bitte die Nutzungsbedingungen beachten:

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    VG

    zakspeed

    • Offizieller Beitrag

    Ist schon raus.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Zusammen,

    ich habe einen Fall nach MDK-Gutachten von stationär in vorstationär umwandeln müssen. In diesem Fall wurde der Eigenanteil von 50€ nicht geleistet, so dass die Verwaltungskostenpauschale der Mahngebühren von 8,50€ an die Kasse fällig wurde. Diese wird von der Krankenkasse nun zurück gefordert, mit der Argumentation das die Kosten ja eigentlich gar nicht entstanden wären, wenn der Fall direkt vorstationär gelaufen wäre... ?(

    Kann mir jemand sagen, ob das korrekt ist?:/

    Danke und Gruß

    JuSa

  • Hallo JuSa,

    klingt leider plausibel, gerade in Anbetracht der fiktiv alternativen Abrechnungswelt. Und das BSG wird sicher auch nicht gegenteiliges behaupten... es sei denn es gibt formale Verwaltungsprinzipien die doch einen weiteren Anspruch bewirken(da kenn ich mich aber nicht näher mit aus)

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    es könnte doch aber auch das Problem der Kasse sein - warum hat sie das Geld überhaupt beim Versicherten eingetrieben, obwohl sie sich der Sache offensichtlich gar nicht so sicher war, und den MDK zwecks Prüfung der Notwendigkeit der stationären Behandlung und damit der Zuzahlungspflicht eingeschaltet hat?

    Gruß,

    fimuc