Ombudsmann bei PKV - Fällen

  • Der Münsterländer 15. Mai 2018 um 16:57

    Hat den Titel des Themas von „Ombudsmann bei PK - Fällen“ zu „Ombudsmann bei PKV - Fällen“ geändert.
  • Hallo Herr Wegmann,

    der Ombudsmann kann zunächst einmal nur vom VN/Patienten angerufen werden, nicht vom KH. Oftmals kommt bei Abrechnungsstreitigkeiten dann auch lediglich heraus, dass man dem VN nicht weiterhelfen kann, da die PKV eine vertretbare Auslegung der Kodierung/GOÄ/GOZ vorgenommen habe. Die Entscheidungen des Ombudsmannes sind zudem nicht verbindlich. Ob der Patient sich danach für die Klage gegen seine PKV entscheidet oder sich doch lieber vom KH verklagen lässt (nachdem ihm seine PKV versprochen hat, ihm die Anwälte zu bezahlen...), ist offen. Immerhin sind die Verfahren recht fix und dauern oftmals nur wenige Wochen.

    MfG, RA Berbuir