Berechnung nachstationärer Pauschale

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Ein Patient hat 1 vorstationären Termin gehabt, die Verweildauer beträgt 1 Tag und hat dann noch 3 nachstationäre Termine gehabt.

    Die OGVD liegt bei 5.

    Ich habe nun 1 nachstationären Termin abgerechnet. Die Krankenkasse (wobei dies aus die einzigste ist) weist diese Rechnung ab mit der Begründung, dass die OGVD 5 ist und erst ab dem 6ten Tag berechnet werden dürfe.

    Wir haben dies schon immer so gehandhabt. Nur leider finde ich nirgends eine Erklärung, dass der 5te Tag schon berechnet werden kann.

    Ich hoffe mir kann geholfen werden. :)

    Liebe Grüße

    Miss DRG

  • Hallo Miss DRG,

    ich fange mal an: §8 Abs.2 Nr. 3: Abrechenbarkeit der nachstationären pauschale, wenn die Summe der stationären Belegungstage und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die oGVD überschreitet

    Sie haben:

    - 1 vorstationärer Tag = 1 Zähler;

    - stat. Verweildauer = 1 Zähler,

    - 3 nachstationäre Tage = 3 Zähler,

    in Summe also 5 Tage in Berücksichtigung.

    Lt. Ihrer Aussage liegt die oGVD bei 5 Tagen, aufgrund der Spaltenbezeichnung in Spalte 9 FP-Katalog handelt es sich hierbei um den ersten, zusätzlich berechnungsfähigen Tag, die "echte" Grenze heißt daher bis 4 Tage alles inklusive. Dies sollte als Grundlage für eine Rücksprache mit der KK ausreichend sein.

    MfG stei-di