Ich habe folgendes Problem im Tagesgeschäft:
Aufnahme des Patienten initial mit einer akut infektexacerbierten COPD J44.00 und J96.00. Im stationären Verlauf wird eine kardiorespiratorische Polygraphie durchgeführt ohne Nachweis eines pathologischen Befundes. Es wird die 1-791 kodiert. Als Ergebnis groupt diese Konstellation durch den OPS 1-791 in die E63B = Schlafapnoe. Der Fall mit Behandlung der COPD und J96.00 ist damit nicht korrekt abgebildet, zumal sich keine Schlafapnoediagnose nachweisen ließ. Nur die Sperrung der 1-791 führt in die korrekte E65B der chronisch obstruktiven Atemwegserkrankungen mit einem RG von 0,635.
Würde die Zuweisung in die E63B oder in die E78Z (Heimbeatmungseinstellung) durch die entsprechenden OPS 8-717.* oder 8-716.* erfolgen, könnte diese Problematik verhindert werden. Es macht für mich keinen Sinn, durch eine durchgeführte Untersuchung ohne Nachweis einer Erkrankung in die DRG dieser nicht nachgewiesenen Erkrankung zu gelangen.
Es ist jetzt einem Kodierer im Team so passiert, dass er die E63B abgerechnet hat, obwohl als Hauptdiagnose eine akute COPD behandelt wurde. Die DRG E63B mit einem RG von 0,320 entspricht natürlich nicht dem wirklichen Aufwand. Es könnte nur durch Sperrung des OPS 1-791 die korrekte DRG angesteuert werden. Dies lehnt die entsprechende Krankenkasse im Rahmen einer Stornierung ab, da aus ihrer Sicht die 1-791 durchgeführt und kodiert werden muss. Ich bitte um Hilfestellung.
Iris Stange, Medizincontrolling, Sana Ostholstein