Verringerung Zusatzentgelt

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zu einem MDK-Gutachten, bei dem uns ein Zusatzentgelt verringert wurde.

    Bei uns wurde ein Medikament neu angesetzt, welches über den gesamten Aufenthalt morgens und abends gegeben wurde. Auch am Entlasstag. Nun streicht uns der MDK die am Entlasstag abends gegebene/verordnete Dosis, wodurch sich das Zusatzentgelt verringert. Wir haben der Patientin das Medikament mit nach Hause gegeben, da es sich im ein immunsuprimierendes Medikament handelt und die Apotheken das meistens nicht vorrätig haben.

    Ist das zulässig???

    Vielen Dank im Voraus :)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

    § 14

    Bei der Entlassung von Patienten nach stationärer oder ambulanter

    Behandlung im Krankenhaus darf an diese die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimitteln nur abgegeben werden, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Unbeschadet des Satzes 3 können an Patienten, für die die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorliegt, die zur Überbrückung benötigten Arzneimittel für längstens drei Tage abgegeben werden.


    Und


    https://www.dkgev.de/media/file/498…agement.doc.pdf


    Seite 13-15


    Gruß

    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Problem DKR P005:

    Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.

    Hier sind die Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren.

    Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren (siehe Beispiel 3).

    Wenn also OPS mit Mengenangabe und am letzten Abend eben NICHT gegeben oder Menge X mitgegeben , dann ...

  • Hallo,

    da hilft wohl nur direkter Kassenkontakt,letztlich wäre doch zu klären ob eine andere Organisation überhaupt möglich war (z.B. Vorabklärung der medikamentösen Weiterversorgung...bei zwangsweise mittlerweile sehr kurzen VWDen). Die Menge auch inklusive des mitgegebenen ist ja tatsächlich zulasten des Krankenhauses gegangen, somit ZE-relevant. Der MDK wird sich nicht beirren lassen, nur den Kassenmitarbeitern könnte man evtl. die reale Situation darstellen.

    Musste das Medikament dauerhaft weitergegeben werden? bei nur einmal abends als letzte Tablette könnte man ja noch den ambulanten Packungspreis vs. ZE-Differenz als Argument anführen(wenn die Kasse so gespart hat).

    Ansonsten WE-Entlassung?

    Ich denke Versuch ist es wert

    MfG

    Reinhold

  • Guten Tag,

    klassischer Fall für ein Entlassmanagement. Wenn Sie es nicht über das ZE bezahlt bekommen (was für mich nach DKR nachvollziehbar ist) , hätten sie eine Verordnung ausstellen können.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch