Das von der DKG in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu den arbeitsrechtlichen Folgen des GBA Beschlusses zur Notfallversorgung, das heute hier unter „Neuigkeiten“ eingestellt wurde, ist interessant (https://www.dkgev.de/media/file/87491.Anlage_Kurzgutachten_„Notfallversorgung_und_Arbeitszeitrecht“.pdf ).
Unabhängig von der Frage, ob ein Facharzt immer/regelhaft von zu Hause in die Notfallambulanz kommen muss, stellt sich mir die Frage, ob nicht in anderen Bereichen der Medizin schon längst Inanspruchnahme- Zeiten von 30 Minuten und weniger etabliert sind.
Konkret habe ich hier die Geburtshilfe vor Augen, in der die forensisch normierte Zeit zwischen dem notwendigen Entschluss zur Sektio und der Entbindung des Kindes auf maximal 20 Minuten festgelegt ist. Zumindest nachts oder am Wochenende folgt daraus, dass der Diensthabende Oberarzt seinen Aufenthaltsort nicht frei wählen kann, beziehungsweise seine Lebens/Freizeit-Qualität während des Dienstes sehr eingeschränkt ist.
Nach dem Rechtsgutachten wäre dies somit ausschließlich im Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Die daraus folgenden Konsequenzen sind in dem Gutachten eindrucksvoll beschrieben.
Ich bin mal gespannt, wann die DKG den kurativ tätigen Kolleginnen dieses Gutachten und die daraus abzuleitenden Folgen mitteilt.