Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

  • Guten Morgen zusammen,

    update zu vorigem Beitrag: Laut Kabinettsentwurf des PpSG soll es für Notfallzuschläge "frisches Geld" geben, sofern die Abschlagssumme nicht reicht. Die Reduzierung der LBFW scheint damit vom Tisch zu sein.

    Schön zusammengefasst unter:

    https://www.aerztezeitung.de/politik_gesell…u-justiert.html

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Nur noch mal im Nachgang: das Problem bei den GBA-Richtlinien ist ein ganz einfaches (ich bin eine Zeitlang dabei gewesen zu meinen Zeiten in Berlin, es war ziemlich schräg....):

    • Wir denken alle immer, die GBA-Richtlinien sollen klarstellen, wie es in der Praxis laufen soll. Also kurze klare Texte, die 80% der Situationen klären, altes Paretoprinzip. Den Rest könnten dann die Gerichte klären.
    • Im GBA wird aber anders gedacht, denn in den Richtlinien wird versucht, Rechtssicherheit zu erreichen für Einzelfälle. Also komplizierte Texte für wenn es hoch kommt 20% der Fälle, umgedrehtes Paretoprinzip sozusagen :rolleyes:.

    LGPK

    Patricia Klein

  • Wie schön, wenn es "frisches" Geld für die Zuschläge gibt. Wenn die Häuser mit Abschlag 5 - 10 % der Fälle behandeln, bleiben immer noch viele Millionen Fälle übrig, auf die Zuschläge entfallen. Wie hoch müssen die Zuschläge für ein großes Haus mit z. B. 40.000 Fällen sein, damit sich die zusätzlichen Personalkosten für die Teilnahme an der erweiterten oder umfassenden Notfallversorgung rechnen? Unter einem dreistelligen Betrag dürfte das wohl nicht zu haben sein. Ich bin doch sehr erstaunt über das weitestgehende Schweigen hier im Forum zum abgestuften Konzept der stationären Notfallversorgung. Laut IGES-Umfrage haben nach der Definition 2 der Umfrage, die sich nun im G-BA-Beschluß wiederfindet, 58 % aller Häuser eine Abteilung für Gastroenterologie. Wir wissen doch alle, daß eine 30-minütige Einsatzzeit im Rufdienst nicht zu haben ist, sondern daß hierfür Bereitschaftsdienst angeordnet werden muß, dazu hätte es das Gutachten der DKG nicht einmal bedurft. Je nach Opt-out-Regelung und ggf. versetztem Dienst braucht man dafür mindestens 6 "echte" Gastroenterologen in der Abteilung, die am Bereitschaftsdienst teilnehmen. Da wüßte ich ja mal gerne, welche Häuser so viele Gastroenterologen beschäftigen und ob dann die Chefärzte und Oberärzte auch (wieder) am Bereitschaftsdienst teilnehmen, um diese Zahl zu erreichen. Meine Wette ist, daß es nicht 58 %, sondern weit weniger als 20 % sind. Wenn die Umfage aber so "großzügig" beantwortet wurde, muß man sich über den G-BA-Beschluß nun nicht wundern.

    Gibt es schon Erfahrungen aus den Budgetverhandlungen, wie die Einstufung praktisch gehandhabt wird?

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke