CPAP-Gerät mit Keimnachweis

  • Hallo zusammen,

    sitze aktuell etwas ratlos vor einem Fall.

    Bei rezidivierenden Pneumonien erfolgte die erneute stationäre Aufnahme des Patienten.

    Bei bekannten OSAS hat der Patient ein mCPAP-Gerät dabei.

    Im Rahmen der Ursachenforschung wird auch ein Abstrich von der Maske und dem Schlauch des mCPAP-Gerätes genommen, mit "Erfolg".

    3 Keime am Schlauch, 5 an der Maske. =O

    Man sieht die rezidivierenden Pneumonien a.e. als Folge der Keimbesiedlung von Schlauch und Maske.

    Es erfolgen entsprechend Wechsel des Systems. Die Keime sind aktuell nur am mCPAP nachweisbar.

    Wie kann ich das nun am Besten/korrekt per ICD abbilden?

    Oder läuft das unter "Serviceleistung"?

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Moin,

    der MDK wir vermutlich folgendes sagen... War der Patient zum Zeitpunkt der Aufnahme akut stationär Behandlungsbedürftig? Klingt eher so als ob nicht. ..Keime an der Maske bringen sie hier wohl kaum weiter... Ich befürchte den Fall werden sie wohl unter "Serviceleistung" verbuchen können...

    Gruß Attila

  • Hallo,

    es geht mir hier nicht um die HD, sondern ob ich Aufwand des Systemwechsels per ICD, ggf. mit Keimnachweis, abbilden kann.

    Die stationäre Behandlung war durch die Pneumonie gerechtfertigt.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental