PrüfvV 2017 - was ist ein Vorverfahren?

  • Werte Gemeinde,

    ich habe eine Frage zur PrüfvV, deren Antwort ich nicht gefunden habe.

    Was ist ein Vorverfahren?

    Folgender Fall: Die KK teilt dem KH im DTA mit, dass eine Auffälligkeit, z.B. sekundäre Fehlbelegung, besteht. Es erfolgt seitens des KH keine Datenkorrektur. Von keiner Seite erfolgt die Aufforderung zum Falldialog.

    Innerhalb welcher Zeit muss die Kasse den MDK beauftragen?

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo medman2,

    da in § 4 PrüfvV nicht vorgegeben ist, auf welchem Wege die Prüfanzeige übermittelt werden muss, würde ich sagen, dass die DTA-Mitteilung, soweit sie innerhalb der 6-Wochenfrist eingeht, ausreicht. Soweit hierauf weder eine Korrektur noch ein Falldialog eingeleitet wird, liegt ein Fall des § 6 Abs. 1 a) vor, womit die Frist zur Beauftragung des MDK nach Abs. 2 Satz 1 spätestens 12 Wochen nach Übermittlung der DTA-Meldung abläuft. Das Datum der Beauftragung ist dem KH nach Abs. 3 Satz 1 und 2 durch die KK innerhalb von 2 Wochen nach der Beauftragung anzuzeigen, wobei bei einer Versäumnis keine klare Folge definiert wurde. Falls Sie also 14 Wochen nach der DTA-Mitteilung noch nichts gehört haben, können Sie den Fall erst einmal abschließen. Falls Sie dann später noch eine Mitteilung erhalten, aus der sich eine fristgerechte Beauftragung des MDK ergibt, wäre zu entscheiden, wie man damit umgeht...

    MfG, RA Berbuir