DRG-Algorithmus - Urheberrecht - Schöpfungshöhe etc.

  • Hallo Forum,

    eventuell gibt es ja auch juristisch versierte Teilnehmer, die mir bei dem folgenden Fragenpaket weiterhelfen können.

    Ausgangspunkt ist die Rückantwort von Frau Dr. Schlottmann (DKG) auf die Bitte um Unterstützung des "XML-Grouper-Projektes"
    [Zitat]
    ...
    Ich kann Ihnen aber derzeit nicht weiterhelfen, da die Lizenz für die
    AR-DRGs bei Australien liegen, d.h. Sie können sie nicht einfach nutzen. Die Lizenzen für die deutsche Übersetzung werden dann bei der Selbstverwaltung liegen.
    ...
    Wenngleich einige Initiativen sehr sinnvoll sind, so sollte man doch das Copyright anderer beachten.
    ...
    [/Zitat]

    In meinen Augen stellt das AR-DRG-System einen Algorithmus dar, der meines Wissens in Deutschland nicht schutzfähig ist (Ausnahme Softwarepatente, was hier nicht gegeben ist).

    Das Urheberrecht greift (wie immer IMHO) erst ab einer gewissen nötigen Schöpfungshöhe und insbesondere dann nicht, wenn ein Werk eine mehr oder weniger zwingende Folge von anderweitigen Vorgaben ist (Genau deshalb unterliegen Bedienungsanweisungen nur ausnahmsweise dem Urheberrecht).

    Dies scheint mir für die schriftlichen Fixierungen des AR-DRG-Systems gegeben zu sein, Vorgabe ist der Algorithmus...

    Bitte um Meinungen oder gar juristisch fundierte Hinweise... Was ist denn so ein Patientenklassifikationssystem rechtlich gesehen überhaupt ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    ich meine wie Sie, daß der Algorithmus in Deutschland nicht schutzfähig ist.Daß die Lizenz-Rechte für eine deutsche Übersetzung zukünftig bei der Selbstverwaltung liegen, wage ich demnach zu bezweifeln. Außerdem soll dieser Algorithmus für Deutschland doch wohl modifiziert werden.Eine Modifikation ist zumindest dann erforderlich, wenn man nicht auch die Rahmenbedingungen des AR-DRG-Systems aus Australien übernehmen will (Fonds für Intensiv-Medizin, Med. Fortschritt, Belegarztsystem, Vergütung von Implantaten und Transplantaten außerhalb des Systems usw.).
    Statt nicht vorhandene Rechte zu schützen, sollte die Selbstverwaltung doch endlich mit der Anpassung des Algorithmus beginnen - und selbstverständlich die Zwischenergebnisse veröffentlichen.

    Aber vielleicht traut sich dort keiner, mitzuteilen was man hat. Es drängt sich geradezu auf, daß dies schon sehr peinlich sein könnte - oder glaubt jemand ernsthaft, daß mit den bisher eingesetzten materiellen und personellen Resourcen innerhalb der vorgegebenen Zeit ein komplett angepaßtes deutsches DRG-System erstellt werden kann?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer