Hallo Forum,
eventuell gibt es ja auch juristisch versierte Teilnehmer, die mir bei dem folgenden Fragenpaket weiterhelfen können.
Ausgangspunkt ist die Rückantwort von Frau Dr. Schlottmann (DKG) auf die Bitte um Unterstützung des "XML-Grouper-Projektes"
[Zitat]
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Ich kann Ihnen aber derzeit nicht weiterhelfen, da die Lizenz für die
AR-DRGs bei Australien liegen, d.h. Sie können sie nicht einfach nutzen. Die Lizenzen für die deutsche Übersetzung werden dann bei der Selbstverwaltung liegen.
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Wenngleich einige Initiativen sehr sinnvoll sind, so sollte man doch das Copyright anderer beachten.
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[/Zitat]
In meinen Augen stellt das AR-DRG-System einen Algorithmus dar, der meines Wissens in Deutschland nicht schutzfähig ist (Ausnahme Softwarepatente, was hier nicht gegeben ist).
Das Urheberrecht greift (wie immer IMHO) erst ab einer gewissen nötigen Schöpfungshöhe und insbesondere dann nicht, wenn ein Werk eine mehr oder weniger zwingende Folge von anderweitigen Vorgaben ist (Genau deshalb unterliegen Bedienungsanweisungen nur ausnahmsweise dem Urheberrecht).
Dies scheint mir für die schriftlichen Fixierungen des AR-DRG-Systems gegeben zu sein, Vorgabe ist der Algorithmus...
Bitte um Meinungen oder gar juristisch fundierte Hinweise... Was ist denn so ein Patientenklassifikationssystem rechtlich gesehen überhaupt ?
mfG
Christoph Hirschberg