Augment kein Bestandteil der modularen EP?

  • Liebe Orthopädie-Spezialisten,


    ich habe in diesem Jahr bereits den zweiten Fall, in dem der MDK bei einer Knieendoprothese das Wedge (Augment, Tibial Block) nicht als Bestandteil der modularen Endoprothese anerkennt. Wir haben bei knöchernem Defekt an der Tibia diesen ausgeglichen durch ein Augment und ansonsten noch Tibiaplatte und Stem, also 3 metallische Einzelteile. Der MDK argumentiert, bei einem Augment handelt es sich nicht um einen Bestandteil der Endoprothese, sondern um einen metallischen Knochenersatz, wäre also mit 5-785.4k zu kodieren. Wobei ja im Exklusivum dieses Kodes steht: "Implantation von endoprothetischem Gelenk- und Knochenersatz (5-82)". In einem Fall moniert der MDK, dass das Augment anzementiert wurde, also keinen Kontakt mit der Tibiakomponente gehabt hätte. Im anderen Fall spielt das keine Rolle, sondern allein die Tatsache, dass es sich um ein Augment handelt, reicht, es nicht als Bestandteil einer modularen Endoprothese anzuerkennen.

    Im April erschien in der Zeitschrift "Orthopädie und Unfallchirurgie" ein Artikel unter der Überschrift: "Was ist modulare Endoprothetik?", verfasst von Prof. Dr. Thomas Auhuber, Berlin, AK DRG DGOU, Dr. Pierre Göbel, Daun, AK DRG DGOU, und Dirk D. Selter, Murnau, AK DRG DGOU - also den eigentlichen Experten zum Thema. Darin heißt es "... gilt die Bauteilsicherheit dennoch als gegeben, sofern die Einzelteile der Prothese eine tragende Funktion haben (z.B. Verbindungsschrauben von Schaft- und Halsteilen, Kopplungsmechanismen, Wedges etc.)" Nach meinem Verständnis hat ein solches Wedge, das sich zwischen Tibiaplatte und Articular Surface befindet, eine tragende Funktion. Habe ich das richtig verstanden? Wie sind die Erfahrungen anderenorts dazu?

    Freundliche Grüße aus der Lausitz

    Elisabeth Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    nur mal zur Argumentation.

    • "Exklusivum" heißt nicht, dass das im Exklusivum Genannte nicht mit dem Kode, der das Exklusivum enthält, kodiert werden darf.
    • Beim Kode "5-822.g Bikondyläre Oberflächenersatzprothese" ist die Implantation von Wedges ausdrücklich inklusive.

    ... Der MDK argumentiert, bei einem Augment handelt es sich nicht um einen Bestandteil der Endoprothese, sondern um einen metallischen Knochenersatz, wäre also mit 5-785.4k zu kodieren

    Die Argumentation, ist feinsinnig. Allerdings sind dann auch Tibiatragplatte und Femurkondylen - zumindest teilweise -metallischer Knochenersatz, denn sie ersetzen den Teil des Knochens, der im Rahmen der Implantation reseziert wurde.

    Viele Grüße

    Medman2