MDK-Unterlagen klinikfremde Arztbriefe Datenschutz?

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    ich arbeite seit einem Jahr in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie und bin u.a. auch für die Auswahl und Versendung der MDK-Unterlagen in Prüfungsfällen zuständig. Jetzt hatte ich einen Fall zu bearbeiten, in dem u.a. F12.1 Schädlicher Gebrauch v. Cannabis Prüfgegenstand war. Wie rechtffertige ich diese Diagnose; 1. reicht es, wenn in der somatischen Aufnahmeuntersuchung Cannabiskonsum erwähnt wird und einmal in der Psychotherapie der Cannabiskonsum Thema war, oder sollte ich klinikfremde Arztbriefe als Beleg dazunehmen, in denen geäußert wird, dass aufgrund des erhöhten Cannabiskonsums eine Epilepsie aufgetreten ist, deren Diagnose übrigens auf Prüfgegenstand ist?

    Oder, können klinikfremde Arztbriefe nicht als Beleg herangezogen werden u.a. weil dies gegen den Datenschutz verstößt?

  • Hallo Achilles,

    sofern Sie entsprechende Arztbriefe haben, die eine Diagnose untermauern und die zum Beleg Ihrer kodierten Diagnosen erforderlich sind, sehe ich keinen Grund, weshalb Sie diese aus Datenschutzgründen nicht dem MDK vorlegen dürften. Die Vorlage höchstpersönlicher Daten, zu denen medizinische Daten gehören, ist durch das SGB V iVm SGB X legitimiert.

    Bzgl. des Cannabiskonsums ist das nach meiner Einschätzung gemäß Ihren Angaben nicht erforderlich. Wenn dieser anamnestisch belegt ist und Thema einer Therapieeinheit war, ist er auch kodierbar.

    Zur Kodierung der Epilepsie benötigen Sie einen diesbezüglichen Aufwand. Allein die Fremdeinschätzung, dass die Epilepsie auf den Canabiskonsum zurückzuführen ist, ist mE nicht ausreichend für deren Kodierung.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (27. Juni 2018 um 21:53)

  • Vielen Dank an Medman2!

    In unserer Klinik werden generell keine klinikfremden Arztbriefe dem MDK verschickt, auch nicht vom einweisenden Arzt/Therapeuten, um die Jugendlichen nicht zu stigmatisieren. Wenn die in Ihrer Antwort genannten Belege ausreichen, ist es ja auch nicht notwendig.