Hallo Forumsteilnehmer,
ich arbeite seit einem Jahr in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie und bin u.a. auch für die Auswahl und Versendung der MDK-Unterlagen in Prüfungsfällen zuständig. Jetzt hatte ich einen Fall zu bearbeiten, in dem u.a. F12.1 Schädlicher Gebrauch v. Cannabis Prüfgegenstand war. Wie rechtffertige ich diese Diagnose; 1. reicht es, wenn in der somatischen Aufnahmeuntersuchung Cannabiskonsum erwähnt wird und einmal in der Psychotherapie der Cannabiskonsum Thema war, oder sollte ich klinikfremde Arztbriefe als Beleg dazunehmen, in denen geäußert wird, dass aufgrund des erhöhten Cannabiskonsums eine Epilepsie aufgetreten ist, deren Diagnose übrigens auf Prüfgegenstand ist?
Oder, können klinikfremde Arztbriefe nicht als Beleg herangezogen werden u.a. weil dies gegen den Datenschutz verstößt?