ND zum Aufnahme- oder Entlasszeitpunkt groupen? (E66.02)

  • Liebe Forumsmitglieder,

    uns erreichte eine sehr spezielle MDK-Anfrage zu einer abgerechneten PP04A.

    Pat. kommt mit BMI >40 (ND E66.02) zu uns in Behandlung. HD F32.1

    Wir halten ein spezielles Behandlungsprogramm für Adipositas als Komorbidität vor. Pat. verlässt die Klinik mit BMI = 39, wir rechnen PP04A ab, MDK zweifelt die Richtigkeit an.

    Absurd, denn der Therapieerfolgt wird zum Fallstrick.

    Gibt es ähnliche Fälle und wie könnte man da vorgehen?

    Das Gutachten des MDK liegt uns noch nicht vor.

    Herzlichen Dank fürs Schwarmwissen :)

  • Peppita 26. Juni 2018 um 12:46

    Hat den Titel des Themas von „ND zum Aufnahme- oder Entlasszeitpunkt goupen? (E66.02.)“ zu „ND zum Aufnahme- oder Entlasszeitpunkt groupen? (E66.02.)“ geändert.
  • Hallo

    Leider fehlen mir da auch die Argumente, aber als Gegenbeispiel aus der Somatik:

    Patient kommt mit PAVK und Ruheschmerz, wird operiert. Dann kodiere ich ja auch nicht das OP-Ergebnis sondern die Ausgangssituation.

    So ist es ja eigentlich immer: Pat hat eine Erkrankung und wir therapieren sie. Warum sollte das bei Adipositas anders sein. Der BMI war über 40 und Sie hatten den entsprechenden Aufwand während der BMI noch so war.

    Gruß

    tuschke

  • Hallo,

    ich würde schlicht auf DKR PD003 verweisen, bei Aufnahme stellte sich die E66.-2 dar (die .02 ist ggf. schwierig). Durch die entsprechenden therapeutischen Maßnahmen erfolgte die Reduktion des Gewichtes. Punkt.

    Interessant wäre die entsprechende Argumentation des MDK.

    Btw, ansonsten könnte man ja auch keine erfolgreich behandelte Kachexie kodieren. :/

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,

    wenn ein Patient mit einer Herzinsuffizienz NYHA IV kommt und Sie behandeln ihn erfolgreich und entlassen ihn mit NYHA III. Was kodieren Sie dann? Mir ist keine DKR bekannt, die besagt, dass bei mehreren Stadien nur das bei Entlassung zu kodieren ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    warum muss da überhaupt diskutiert werden:

    PD002a Hauptdiagnose

    Die Hauptdiagnose wird definiert als:

    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.” Der Begriff „nach Analyse” bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit bzw. Störung festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war.

    Der BMI <40 war nicht veranlassend für den Aufenthalt.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Papiertieger_2,

    es geht um die Nebendiagnose, nicht um die Hauptdiagnose. Aber auch hier heißt es "...die gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt..." Ob vorübergehend oder nicht, spielt hier gar keine Rolle, natürlich ist dementsprechend immer die schwerwiegendste Ausprägung einer bestehenden und behandelten Diagnose zu verwenden, wie die oben genannten Beispiele ebenfalls zeigen.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Admin 4. August 2018 um 16:21

    Hat den Titel des Themas von „ND zum Aufnahme- oder Entlasszeitpunkt groupen? (E66.02.)“ zu „ND zum Aufnahme- oder Entlasszeitpunkt groupen? (E66.02)“ geändert.