Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)

  • Hallo,

    genau diese Konsequenz (2 Rechnungen - 2 Prüfungen) wurde von den Vertretern der GKV auf dem DRG-Forum 2018 angekündigt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    in der Kabinettsfassung des Entwurfs hat sich noch einiges etwas geändert. Der Wortlaut zur Wirtschaftlichkeit lautet jetzt (§6a Abs. 2 KHEntgG neu):


    Die Wirtschaftlichkeit der dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten wird nicht geprüft; die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen gilt als wirtschaftlich, für eine darüber hinausgehende Vergütung bedarf es eines sachlichen Grundes.

    Allerdings bezieht sich dies nur auf die Vereinbarungsseite, nicht auf die Abrechnungsseite. Bei einem 100%-Ausgleich ist das wirtschaftliche Interesse der Kassen insgesamt auch begrenzt, was aber einzelne Kassen, wie wir wissen, nicht davon abhält über die Prüfungen sich innerhalb der Kassen einen Vorteil zu verschaffen.

    Meine Erwartung ist sowieso, dass sich der Pflegeentgeltkatalog an den DRG orientieren wird (also pro DRG eine Bewertungsrelation/Tag, ggf. noch unterteilt nach Normal- und Intensivtagen für das Pflegeentgelt, ähnlich dem Pflegelastkatalog). Das hieße dann aber auch, dass sich bei Änderung der DRG und/oder VWD auch das Pflegeentgelt ändert. Aus Krankenhaussicht allerdings irrelevant, da Mindererlöse ja dann ausgegelichen werden.

    Ich habe die Präsentation noch etwas erweitert und auf den Kabinettsentwurf aktualisiert. Wie immer: Darf (möglichst mit Nennung der Quelle) weiterverwendet werden oder ich wäre auch ggf. für einen Vortrag meiner Einschätzungen ansprechbar.

    Allerdings muss das ja noch durch die Gesetzgebung (Stellungnahme Bundesrat, 1. Lesung Bundestag, Gesundheitsausschuss...), wo sich erfahrungsgemäß noch einiges ändert. Deshalb finde ich es aber wichtig, sich jetzt damit auseinander zu setzen und die absehbaren Probleme zu benennen.