Hallo allerseits,
das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf des "Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)" mit den folgenden krankenhausrelevanten Maßnahmen veröffentlicht:
- „Aufbohren“ des Strukturfonds
- Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG
- Einführung eines krankenhausindividuellen, bedarfsorientierten Pflegebudgets
Bis zur Einführung des Pflegebudgets (2020) werden:
- Das Pflegeförderprogramm ohne Eigenanteil und Deckelung fortgesetzt
- Die Tariferhöhungen in der Pflege bereits ab 2018 vollständig berücksichtigt
Weiterhin ist vorgesehen:
- Entfallen der Anrechnung der Pflege-Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr
- Die Förderung von der Verenbarkeit von Familie und Beruf
- Der Fixkostendegressionsabschlag wird auf 35% gesetzlich festgeschrieben
- Die Krankenkassen haben den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern bei Krankenhausbehandlung unverzüglich nach Anzeige der Aufnahme durch das Krankenhaus einen bestehenden Pflegegrad gemäß § 15 des Elften Buches im Wege der elektronischen Datenübertragung zu übermitteln.
Viel Spaß beim Analysieren