Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)

  • Hallo allerseits,

    das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf des "Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)" mit den folgenden krankenhausrelevanten Maßnahmen veröffentlicht:

    • Aufbohren“ des Strukturfonds
    • Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG
    • Einführung eines krankenhausindividuellen, bedarfsorientierten Pflegebudgets

    Bis zur Einführung des Pflegebudgets (2020) werden:

    • Das Pflegeförderprogramm ohne Eigenanteil und Deckelung fortgesetzt
    • Die Tariferhöhungen in der Pflege bereits ab 2018 vollständig berücksichtigt

    Weiterhin ist vorgesehen:

    • Entfallen der Anrechnung der Pflege-Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr
    • Die Förderung von der Verenbarkeit von Familie und Beruf
    • Der Fixkostendegressionsabschlag wird auf 35% gesetzlich festgeschrieben
    • Die Krankenkassen haben den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern bei Krankenhausbehandlung unverzüglich nach Anzeige der Aufnahme durch das Krankenhaus einen bestehenden Pflegegrad gemäß § 15 des Elften Buches im Wege der elektronischen Datenübertragung zu übermitteln.

    Viel Spaß beim Analysieren ;)

  • Hallo Herr Schaffert,

    danke für die Hinweise. Mal sehen was nach der Anwendung des Struckschen Gesetzes davon noch übrig bleibt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Einen schönen guten Morgen!

    wieder einmal ein (gut gemeinter) Schnellschuss aus dem Hause Spahn!

    Betrachtet man zum Beispiel die Ausgliederung der Pflegekosten aus dem DRG-System, ist dies rein aus der Sichtweise der Pflege ein folgerichtiger und notwendiger Schritt, um endlich den Kostendruck von den Pflegenden zu nehmen. Dieser Kostendruck betrifft aber natürlich alle Berufsgruppen im Krankenhaus und ist ja auch durch Entscheidungen aus der Politik mit verursacht worden, insbesondere durch das massive Zurückfahren der Investitionen!

    Ein Krankenhaus funktioniert nun einmal nur im Zusammenspiel verschiedenster Berufsgruppen. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf setzt eine künstliche Trennlinie zwischen diese Berufsgruppen. Was unterscheidet denn z. B. ärztliche und pflegerische Personalkosten? Sind die einen gut? Die anderen schlecht? Konsequent wäre es aus meiner Sicht, wenn man denn überhaupt diesen Lösungsweg für richtig hält, die gesamten Personalkosten aus dem DRG-System herauszunehmen. Ansonsten legt man die Last der fehlenden Investitionsfinanzierung alleine auf die Schultern der nicht pflegerischen Berufsgruppen.

    Viele Grüße aus dem sonnig-warmen Trier

  • Hallo bernd57

    Klar kann man die Ausgliederung jetzt für alle Berufsgruppen fordern, sie wir aber jetzt (erst einmal) nur für die Pflege gemacht. Das steht so im Koalitionsvertrag (mit dem Herr Spahn im Gesundheitsbereich wenig zu tun hatte, insofern ist Ihr erster Satz einfach unsachlich!), im Eckpunktepapier und nun eben als Umsetzung dieser Vereinbarungen im Referentenentwurf. Das hat nichts Schnellschuss, nichts mit guten und schlechten Personalkosten oder gutem und schlechtem Personal zu tun. Die Pflege ist derzeit eben das Politikum, so wie es vor 10-15 Jahren die Arbeits- und Dienstzeiten der Ärzte war. Inzwischen ist seit langer Zeit in erster Linie die Pflege die leidtragende (klinische) Berufsgruppe aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Dort ist die Situation derzeit am meisten angespannt hinsichtlich Arbeitsbelastung und Personalmangel aufgrund der Motivation, in diesem Beruf zu diesen Bedingungen zu arbeiten. Deshalb braucht es aus Sicht der Politik in erster Linie dort eine Lösung. Ich erkenne zumindest an, dass hier durch die Politik (und ich nehme da Herrn Spahn alt einen Treiber wahr, möglicherweise nicht ganz uneigennützig) ein zumindest im Entwurf doch sehr weitreichender (vollständige bedarfsorientierte Refinanzierung) Lösungsvorschlag eingebracht wird. Wenn es funktionieren sollte, können sich andere Berufsgruppen ja da dranhängen, aber ich finde erst einmal nichts verwerfliches daran, dass jetzt erst einmal die Pflege dran ist.

    Ein anderes Thema ist die Frage der Umsetzung. Ich denke, wir kommen an der grundsätzlichen Festlegung im Koalitionsvertrag der Ausgliederung der Pflegekosten aus den DRG nicht vorbei. Ich halte das nicht unbedingt für den einzig richtigen Weg, aber die Koalitionäre haben das nun mal beschlossen und wenn jetzt nicht die Regierung aus anderen Gründen auseinander bricht und die Gesetzgebung deshalb stockt, wird es auch so kommen (und ich denke auch nicht, dass in einer anderen politischen Konstellation etwas besseres herauskommen würde).

    Für mich geht es jetzt darum, die konkrete Umsetzung kritisch-konstruktiv zu begleiten.

    In der Frage der mangelhaften Investitionsfinanzierung sind wir einer Meinung.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    die Sache mit dem Schnellschuss ist sicher in gewissem Maße polemisch, dafür bitte ich um Verzeihung. In Bezug auf den Koalitionsvertrag ist mir natürlich bewusst, dass er sich nur auf die Personalkosten in der Pflege bezogen hat.

    Aber auch mein Beitrag sollte genau eine kritisch-konstruktive Begleitung des Gesetzentwurfs in dem von Ihnen geforderten Sinne sein, denn er ist meiner Meinung nicht zu Ende durchdacht. Da ich auch Vorsitzender der Mitarbeitervertretung eines großen Klinikums in freigemeinnütziger Trägerschaft bin, sind die Sorgen und Nöte der Pflegenden seit langem auf meiner Tagesordnung und ich stehe voll und ganz dahinter und unterstütze jedwede Initiative, die die Lage der Pflegenden verbessert. Und ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass sich im Bereich der Pflege die Probleme am deutlichsten zeigen. Aber ich darf natürlich auch die anderen Berufsgruppen im Krankenhaus nicht aus dem Auge verlieren, und ich kann Ihnen versichern, dass die Arbeitszeiten von Ärzten (und auch von weiteren patientennahen Berufsgruppen!) weiterhin große Probleme machen, die fast täglich auf meinem Schreibtisch landen. Daher muss ich aus deren Sicht weiterhin die Forderung vertreten, wenn, dann alle im Krankenhaus vertretenen Berufsgruppen aus der DRG-Finanzierung herauszunehmen. Alles andere bleibt Stückwerk und verlagert nur die Schwierigkeiten in andere Bereiche.

    Wir haben leider schon oft erlebt, dass mit im Grunde positiven Initiativen Fehlanreize gesetzt werden, die dann, wenn diese sich bewahrheiten, von denen, die die Regelung gesetzt haben, lauthals beklagt werden. Diese Gefahr sehe ich auch hier, wenn man z. B. die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Referentenentwurf liest ("...nach dieser Regelung lohnt es sich für die Krankenhäuser wieder, Pflegekräfte Spiegel putzen zu lassen, weil sie billiger sind als die Putzkolonne..."!

    Auch Ihnen noch einen schönen Tag

    bernd57

  • Hallo,

    Wir haben leider schon oft erlebt, dass mit im Grunde positiven Initiativen Fehlanreize gesetzt werden, die dann, wenn diese sich bewahrheiten, von denen, die die Regelung gesetzt haben, lauthals beklagt werden. Diese Gefahr sehe ich auch hier, wenn man z. B. die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Referentenentwurf liest ("...nach dieser Regelung lohnt es sich für die Krankenhäuser wieder, Pflegekräfte Spiegel putzen zu lassen, weil sie billiger sind als die Putzkolonne..."!

    Ich denke, dass wir - auch im Interesse der Krankenhäuser selbst - aus dem von Ihnen dargestellten Grund ein Bemessungsinstrument brauchen. Das könnte beispielsweise eine Wiederbelebung bzw. Weiterentwicklung der PPR (in vielen Krankenhäusern noch zur internen Verteilung oder zur InEK-Kalkulation in Gebrauch) oder eine Weiterentwicklung des InEK-Pflegelastkataloges sein. Ohne Bemessung ist die Aussage des Gesetzentwurfes "Die dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten gelten als wirtschaftlich im Sinne des § 12 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" natürlich ein erheblicher Anreiz auch für Fehlentwicklungen und Verteilungskämpfe. Denn es darf natürlich nicht nur um die Kosten, sondern muss auch um die Köpfe und die Inhalte gehen, wenn tatsächlich etwas für die Patienten dabei herauskommen soll.

    Ich hätte mir gewünscht, dass der Gesetzentwurf hinsichtlich der Personalbemessung etwas konkreter ist, aber er überlässt in schon traditioneller Weise und obwohl damit nicht immer gute Erfahrungen gemacht wurden die Ausgestaltung der Pflegekostenausgliederung und des Pflegebudgets allein den Vertragsparteien (auf Grundlage eines InEK-Konzeptes). Hier ist noch nicht einmal eine Ersatzvornahme vorgesehen.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo,

    und das schöne ist, dass es sich um einen Zuschlag pro Tag handeln soll. Aber natürlich nur, wenn medizinisch erforderlich. Dann lohnt sich endlich die Verweildauerprüfung auch innerhalb der Normallieger.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    schließlich geht es ja auch um eine ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber der Psychiatrie ;)

    Aber im Ernst: Ganz umsonst gibt es gar nichts. Aber wenn tatsächlich die entstanden Kosten für das Pflegepersonal als wirtschaftlich gelten sollen, dann würden die Belegungstage erst einmal gar keine Rolle spielen.

    Meine Argumentation ist genau anders herum: Wenn die DRG-Erlöse insgesamt keine so große Rolle mehr für die Krankenhausfinanzierung spielen, dann ist der Aufwand für die MDK Prüfungen auch nicht mehr gerechtfertigt, zumindest in diesem Umfang. Daher sollten diese im Zuge dieses Gesetzes auch begrenzt werden.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    oder wie die Wirtschaftswissenschaftler zu sagen pflegen:

    There is no such thing as a free lunch

    Den Suchstring "MDK" habe ich trotz mehrfacher Versuche in dem Referentenentwurf nebst Begründungen nicht finden können.

    Ich habe nur die Äußerungen der Herren Leber und von Stackelberg im Ohr, die genau auf die Rechnungsprüfung der "Pflegerechnungen" fokussierten und vielleicht auch damit ungewollt provoziert haben (aber eine Absicht dergestalt würde ich den Herren nie unterstellen wollen).

    Und nun noch was Positives für die PKMS-Leidgeplagten:

    Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben hierzu Schlüssel des vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels zu benennen, die bislang für Zwecke des DRG-Vergütungssys-tems nach § 17b KHG benötigt wurden und nun gestrichen werden können, weil sie zukünftig zur Vergütung von pflegerischen Leistungen über das Pflegebudget nicht mehr benötigt werden. Dabei ist eine Entlastung im Dokumentationsaufwand insbesondere durch eine Streichung der Pflegekomplexmaßnahmen-Scores zu erwarten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    Den Suchstring "MDK" habe ich trotz mehrfacher Versuche in dem Referentenentwurf nebst Begründungen nicht finden können.

    ...eben deshalb argumentiere ich ja so: weil dieser Punkt fehlt.

    Natürlich braucht man die pflegerelevanten Kodes im DRG-System nicht mehr, wenn die Kosten für die Pflege ausgegliedert werden. Das gilt dann natürlich auch für die Pflegegrade (auch wenn die Kassen uns die zukünftig mitteilen müssen).

    Man wird sich sicherlich auch noch wundern, wie viele DRGs am Ende dann doch über die Pflegepersonalkosten differenziert wurden, ich prognostiziere hier mal einen erheblichen Kompressionseffekt auf die DRGs!

    Man wird sehen, ich bin jedenfalls gespannt!

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag