Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)

  • Hallo NuxVomika,

    die das Krankenhaus betreffenden Änderungen und insbesondere die Ausgliederung der Pflegekosten finden sich vor allem im §17b KHG und im Krankenhausentgeltgesetz. Somit ist die Psychiatrie nicht betroffen.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Schönen guten Tag allerseits,

    angesichts der Regierungskrise weiß ich nicht, ob es sich gelohnt hat und das PpSG überhaupt zustande kommt, aber ich habe mal versucht, das Pflegekostenbudget und die Pflegeerlöse nach dem Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz aufzuschlüsseln und in einer Präsentation darzustellen. Inhalte können unter Nennung der Quelle verwendet werden:

    2018-07 Das Pflegebudget im Krankenhaus.pdf

    Kein Anspruch auf Vollständigkeit, keine Garantien. Anregungen/Ergänzungen/Diskussionen sind willkommen.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für die Mühe. :thumbup:(das soll der Gefällt mir-Knopf sein)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Prima, vielen Dank. Da höre ich das Selbstkostendeckungsprinzip trapsen. Wie schön!

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo!

    Auf diese Argumentation muss man erst einmal kommen...

    Durch das Herausstreichen der pflegerelevanten OPS- und ICD-10 Kodes wird die Digitalisierung
    der Pflegedokumentation erneut gehemmt. So haben vielen Kliniken gerade vor dem Hintergrund
    der PKMS-Kodierung in den letzten Jahren die Digitalisierung der Pflegedokumentation in Angriff
    genommen. Das hierin liegende, enorme Ressourcenpotenzial hinsichtlich einer Entbürokratisierung
    durch den Abbau der Doppeldokumentation läuft Gefahr, nicht genutzt zu werden.

    Die Stellungnahme der Fachgesellschaft Profession Pflege dreht sich in erster Linie darum, den PKMS auch nach Ausgliederung zu erhalten.

    Bei allem Verständnis dafür, dass man sich von "seinem Baby" ungern trennt, habe ich das Gefühl, dass hier ein Vorstandsmitglied von Profession Pflege einen gewissen Interessenkonflikt mit Ihrer Beratungstätigkeit hat (https://www.recom.eu/seminare/pkms-…ia-wieteck.html). Dieser hätte in der Stellungnahme zumindest ausgewiesen werden müssen (compliance).

    Das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen finde ich bereits jetzt beim PKMS fraglich, erst Recht, wenn die Pflegekosten nicht mehr über DRG finanziert werden.

    Entweder-Oder: Entweder man hätte die Wirkung der pflegewirksamen Maßnahmen innerhalb des DRG-System (PKMS, Pflegegrade, Sachkostenkorrektur) abgewartet, oder man möchte eine Ausgliederung der Pflegekosten, dann aber auch bitte eine entsprechende Entlastung bei der Dokumentation.

    Gruß

  • Guten Morgen

    Topic-übergreifend und perspektivisch gedacht finde ich die Frage spannend, wie im Lichte der Herausnahme von Pflegepersonalkosten (großer Fixkostenblock) und - in weiterer Zukunft - möglicherweise auch der Personalkosten des ärztlichen Dienstes (ebenfalls großer Fixkostenblock) das Schicksal des Fixkostendegressionsabschlages zu bewerten ist. Keiner von uns hat eine Glaskugel, aber rein pragmatisch gesehen müsste doch eine Herausnahme von Fixkostenanteilen aus den DRGs prinzipiell den effektiven Impact von FDA-Abschlägen reduzieren. Oder wie sehen Sie das?

    Beste Grüße

  • Hallo zusammen,

    auf die Gefahr hin, mich jetzt zu blamieren:

    • den tollen Folien von Herrn Schaffert entnehme ich, dass es dann perspektivisch eine "zweigeteilte" Rechnung geben wird: die "DRG ohne Pflege" und dazu dann tagesgleiche Entgelte Pflege?
    • dann versuche ich jetzt einfach, möglichst viel Pflegepersonal zu bekommen (ja, klar, das wird an sich schon ziemlich schwierig....) und lege die entstehenden Kosten einfach auf die Belegungstage und so auf die Krankenkassen um? Oder gibt es irgendwo eine fixierte Obergrenze? Denn mal Hand aufs Herz, wenn ich damit Personalakquise mache "Bei uns dürfen Sie wieder in einem großen Team mit ausreichend Zeit für den Patienten pflegen!" dann habe ich wirklich gute Chancen, das Fachpersonal dann auch zu bekommen, oder bin ich jetzt total blauäugig?

    Gruß aus dem Glutofen Dresden PK

    Patricia Klein

  • Hallo Cardiot,

    Personalkosten sind nur bedingt Fixkosten, es sind sprungfixe Kosten. D. h. in einem Gewissen Rahmen kann ich Mehrleistungen mit konstanten Personal(kosten) machen, ich brauche also nicht, im Gegensatz zu z. B. Implantaten, für jede Mehrleistung auch mehr Personal. Aber irgendwann muss ich trotzdem bei mehr Leistungen auch mehr Personal einstellen und die Kosten steigen.

    Unabhängig davon, wie Personalkosten betrachtet werden wird der Fixkostendegressionsabschlag auf 35% festgelegt. Er bezieht sich allerdings dann nur noch auf die Mehrleistungen im bereinigten DRG-Bereich ("für mit Fallpauschalen bewertete Leistungen"), ein Anstieg des Pflegebudgets ist davon nicht betroffen, auch wenn dar Anstieg auf Mehrleistungen beruht.

    Das bedeutet konkret für die Einführung 2020, dass die Krankenhäuser ihr Budget des Vorjahres, also 2019, fiktiv in ein Pflegebudget und ein bereinigtes DRG-Budget aufteilen müssen. Dann wird hinsichtlich der Mehr-/Minderleistung das fiktive bereinigte DRG-Budget 2019 mit dem zu vereinbarenden DRG-Budget 2020 verglichen. So würde ich das jedenfalls interpretieren.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    danke für die Antwort. ..und natürlich - wie schon von meinen Vorrednern (bzw. Vorpostern) erwähnt - für Ihre tolle Präsentation. Ich kann allerdings nicht so recht glauben, dass tatsächlich alle angefallenen PK "Pflege" 1:1 nach dem neuen Gesetz von den KK bezahlt werden. Das wäre ja ein Füllhorn und würde den Anreiz setzen, möglichst viele der anfallenden Tätigkeiten im Rahmen der Krankenversorgung wieder zurück auf die Pflege zu verlagern (Transportdienst, Servicekräfte,...), da nur bei dieser Berufsgruppe dann eine Aussicht auf Kostendeckung bestünde. Ganz zu schweigen von dem Umstand der Gehaltsgestaltung als Instrument im Wettbewerb um die knappen Pflegekräfte (Stichwort "Arbeitnehmermarkt").

    Zum Thema der sprungfixen Kosten haben Sie natürlich Recht. Es wäre interessant, ob dieser Tatbestand jemals zu Gunsten eines Krankenhauses berücksichtigt wurde.

    Schönen Abend und beste Grüße

    • Offizieller Beitrag
    • dass es dann perspektivisch eine "zweigeteilte" Rechnung geben wird: die "DRG ohne Pflege" und dazu dann tagesgleiche Entgelte Pflege?

    Guten Morgen,

    wenn das so umgesetzt wird, freue ich mich schon auf Fehlbelegungsprüfungen bei allen Rechnungen. Jeder Tag, der nicht im KH "notwendig" war, wird gestrichen, damit der Pflegesatz.

    Sehe gerade, dass Reinhard das auch im Vortrag hat, kann es daher dann aber zumindest unterstützen: "Regelung zur Ausnahme der Pflegeerlöse aus der MDK-Prüfung erforderlich!!!"

    Danke, Reinhard, für die Folien!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau