ZE 101 (medikamentenbeschichtete Koronarstents) - pro Prozedur oder pro Fall ?

  • Guten Abend,

    ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass ZE's, welche durch Mengenangaben getriggert werden, sich auf den jeweiligen Aufenthalt beziehen (z.B. bestimmte Medikamente in ihrer Dosierung). Konkret geht es in dem Fall, welchen ich zur Fakturafreigabe vorliegen habe, um einen stationären Aufenthalt, während dessen 2 Herzkatheterprozeduren erbracht wurden. Einmal die Akutintervention bei Infarkt mit Implantation von 3 Stents in das Infarktgefäß und - nach positivem Ischämietest für die anderen, stenosierten (nicht Infarkt-)Gefäße - einer weiteren Prozedur mit Implantation von dort insgesamt 4 Stents im selben Aufenthalt.

    Ich hätte hier erwartet, dass das ZE 101 in Höhe von €68,75 je Stent maximal 6 Mal für diesen Aufenthalt zur Abrechnung gebracht werden kann, was in der Summe €412,50 ergäbe. Etwas verwirrt hat mich daher die Angabe unseres KIS (wie arbeiten mit Orbis), welches bei "Zusatzentgelte" einmal das ZE 101.03 (€206,25) und einmal das ZE 101.04 (€275,-) ausgibt, in Summe also €481,25.

    Daher meine Frage, ob sich in diesen Fällen (und falls ja: in welchen noch?) die Mengenbegrenzung ("mindestens 6 Stents") tatsächlich auf die einzelne Prozedur und nicht auf den Aufenthalt bezieht.

    Lieben Dank im Voraus und beste Grüße

  • Hallo C-3PO,

    danke für Ihre Antwort. Gemäß der P005k gilt die Mengenangabe bei den Stents zweifelsfrei je Prozedur. Mir war nur nicht klar, ob sich die Ableitung, auch die ZE-Staffelung bei DES gilt damit prozedur- und nicht aufenthaltsbezogen, daraus zwangsläufig (und unumstritten) ergibt. Aber so wie ich Sie verstehe ist das wohl so.

    Beste Grüße

  • Hmm,

    interessant, denn laut DKR muss es getrennt kodiert und abgerechnet werden. Folgt also nur noch der MDK mit dann alternativ wirtschaftlich "warum nicht in einer Sitzung" was dann aber auch konkret medizinisch begründet werden muss...


    MfG

    rokka

  • Hallo Rokka,

    dieser Gedanke kam mir auch, relativiert sich aber in den allermeisten Konstellationen, da der "Einbau" von mehr als 6 Stents in einer Sitzung eher die Ausnahme darstellt (zumindest bei uns; es gibt ja schon seit Jahren die langen Dinger, so dass man nicht zwangsläufig stückeln muss wie ganz früher). Nur dann (>6 Stents) würde es sich theoretisch "lohnen", den siebten und folgende Stents nicht in der selben, sondern in separaten Sitzungen zu setzen. Dabei müsste allerdings der Kostenaufwand der Zweitintervention (nochmals Abdeckung, Schleuse, Drähte, Führungskatheter etc) dem dann möglich gewordenen, ZE-bedingten Zusatzerlös von ("nur") €68,75 je Stent gegenübergestellt werden, denn an der DRG ändert sich ja nichts.

    Eine medizinische Begründung halte ich dagegen für das geringere Problem: wenn man tatsächlich 6 Stents implantieren musste, war die Prozedur oft entsprechend lang (Stichwort: Patient kann nicht mehr liegen u/o wird unruhig, was den Interventionserfolg gefährdet) und es wurde meist entsprechend Strahlung und Kontrastmittel verbraucht, so dass eine weitere Koronarsanierung in zweiter Sitzung als risikominimierend für den Patienten (und den Untersucher) m.E. recht plausibel begründet werden kann.

    Ich nehme daher an, das ist auch ein Grund, warum der MDK dieses Thema nicht aufgreift - oder hat jemand diesbezüglich andere Erfahrungen gemacht ?

    Beste Grüße