Guten Abend,
ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass ZE's, welche durch Mengenangaben getriggert werden, sich auf den jeweiligen Aufenthalt beziehen (z.B. bestimmte Medikamente in ihrer Dosierung). Konkret geht es in dem Fall, welchen ich zur Fakturafreigabe vorliegen habe, um einen stationären Aufenthalt, während dessen 2 Herzkatheterprozeduren erbracht wurden. Einmal die Akutintervention bei Infarkt mit Implantation von 3 Stents in das Infarktgefäß und - nach positivem Ischämietest für die anderen, stenosierten (nicht Infarkt-)Gefäße - einer weiteren Prozedur mit Implantation von dort insgesamt 4 Stents im selben Aufenthalt.
Ich hätte hier erwartet, dass das ZE 101 in Höhe von €68,75 je Stent maximal 6 Mal für diesen Aufenthalt zur Abrechnung gebracht werden kann, was in der Summe €412,50 ergäbe. Etwas verwirrt hat mich daher die Angabe unseres KIS (wie arbeiten mit Orbis), welches bei "Zusatzentgelte" einmal das ZE 101.03 (€206,25) und einmal das ZE 101.04 (€275,-) ausgibt, in Summe also €481,25.
Daher meine Frage, ob sich in diesen Fällen (und falls ja: in welchen noch?) die Mengenbegrenzung ("mindestens 6 Stents") tatsächlich auf die einzelne Prozedur und nicht auf den Aufenthalt bezieht.
Lieben Dank im Voraus und beste Grüße