Mindestermerkmale multimodale Schmerztherapie und Aufnahmeindikation

  • Hallo,

    ich würde mal anhand des gerichtlichen Az. und des Umstandes, dass der Antrag lt. Tatbestand im Frühjahr 2017 gestellt wurde, vermuten, dass die Entscheidung am 29.09.2017 ergangen ist und es sich um einen Schreibfehler handelt (lustig ist die unterschiedliche Beurteilung von Eilbedürftigkeit in den verschiedenen Gerichtszweigen, beim zivilgericht bekomme ich die einstweilige Anordung binnen 1-2 Tagen, beim SG dauert es 6 Monate...)

    MfG, RA Berbuir