Fallzahlzählung AEB

  • Hallo Forum,

    dieses Thema ist, wenn ich das richtig gesehen habe, bereits hier thematisiert worden. Ich möchte allerdings, damit auch ich das richtig verstehe, nochmals nachfragen (diese einfachen und leichtverständlichen Gesetze sind ja doch immer sehr interpretationsfähig.....).

    Unstrittig ist, dass alle Fälle ab 1.1.2003 als DRG-Fälle zählen (für Optionshäuser).

    Was ist jedoch mit den Überliegern von 2003 nach 2004 ?? Der § 9 KFPV sagt zur Fallzahlzählung: "Jede abgerechnete DRG-Fallpauschale zählt als ein Fall."

    Muss ich dies Überlieger dann als Fall in 2004 oder doch in 2003 (oder anteilig :angry: )in der AEB berücksichtigen ?

    Vielleicht kommt hier mal ein guter Tipp vom "Kassenfürsten" , denn die Sichtweise der Kostenträger wäre doch sehr interessant.

    Sonnige Grüße aus dem Norden

    MSimon

  • Hallo und guten Tag,

    leider (noch?) nicht der Kassenfürst, aber trotzdem:

    Zitat


    Was ist jedoch mit den Überliegern von 2003 nach 2004 ?? Der § 9 KFPV sagt zur Fallzahlzählung: "Jede abgerechnete DRG-Fallpauschale zählt als ein Fall."

    Wir haben dieses Problem schon im Rahmen der Budgetverhandlungen für 2003 mit den Kostenträgern diskutiert und sind uns überraschend problemlos einig geworden. Da erst Fälle mit Aufnahmedatum ab 1.1.2003 DRG-Fälle sind, zählen wir den Fall ausschließlich anhand des Aufnahedatums. D.h. ein Patient der am 31.12.03 um 23.58 Uhr aufgenommen wird zählt vollständig als Fall für 2003, auch wenn er bis ins Frühjahr stationär bliebe.

    Die alte Fallzählung nach BPflV [(Aufnahmen+Entlassungen)/2] kommt ja wohl nicht mehr in Frage.

    Problematisch ist dies jedoch für das Controlling und die FIBU(Bewertung und Verbuchung erst am Ende der Behandlung) und v.a. für den Jahresabschluß. Von Seiten der Wirtschaftsprüfer wurden solche Patienten als "unfertige Produkte" bezeichnet (ehrlich!), deren Erlös zwischen den Jahren aufzuteilen wäre. Nur wie??

    Hat sich dazu schon jemand Gedanken gemacht?(

    --
    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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  • Guten Abend,

    ich würde vorschlagen, die DRG-Überlieger 2003/2004 so zu behandeln, wie wir bisher die Fallpauschalen-Fälle behandelt haben. Das heißt, die DRG-Überlieger 2003/2004 werden komplett den Fällen des Jahres 2004 zugerechnet. Dies entspricht auch dem § 9 KFPV.

    Diese Vorgehensweise ermöglicht eine sachgerechte Ausgleichs-berechnung, da nur die tatsächlich abgerechneten DRG-Pauschalen in den Erlösausgleich einfließen.

    Die Abgrenzung der DRG-Erlöse für den Jahresabschluß wird sich zwangsläufig nach den hausinternen Möglichkeiten richten. Krankenhäuser ohne Kostenträgerrechnung werden den DRG-Erlös vereinfacht nach der Verweildauer aufteilen müssen, Krankenhäuser mit differenzierter Kostenträgerrechnung können eine kostengerechte Erlösabgrenzung vornehmen.

    Aus dem ziemlich feuchten Rheinland grüßt,


    Michael-Hermann Hanke

  • Guten morgen liebe Forumsteilnehmer,

    zur Aufteilung der Erlöse einer DRG sind in diesem Forum bereits konkrete Ansätze diskutiert worden - leider weiss ich nicht mehr zu welchem Thema dies geschah.
    Die Aufteilung kann durch eine Rückrechnung geschehen - hierbei werden Haupt- und Nebenleistung getrennt und der "Resterlös" kann auf Tage aufgeteilt werden.
    Ich glaube die Formel wurde von Dr. Scholz gepostet.
    Falls Interesse besteht, kann ich diese Formel auch per Mail zusenden, da ich sie schon genutzt habe.

    Zur Fallzählung und dem §9 KFPV fällt mir nur ein, dass dieser § nichts über die Periodenzuordnung sagt und insofern das Problem in die Verhandlungen "vor Ort" verschoben wird.
    Die Fallpauschalen werden der Aufnahmeperiode zugerechnet, da sonst keine Buchung der "unfertigen Leistungen" möglich wäre.
    Würde eine Überlieger-Fallpauschale nur dem "neuen" Jahr zugerechnet, wären bereits erbrachte Leistungen des"alten" Jahres nicht imk entsprechenden Jahresabschluss. M. E. wäre das falsch.

    Grüße aus Mittelhessen

    M. Müller
    ...es ist Freitag: :drink:

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik

  • Hallo MMueller,

    wenn Sie das Schema von Dr. Scholz noch haben wäre ich für eine Zusendung per eMail sehr dankbar.

    Ihre Aussage zur Fallzahlzählung kann ich gut nachvollziehen. Leider wird hier (wie so vieles) auf die örtliche Ebene verlagert. Und hier müssen diese eindeutigen Regelungen auf einen Nenner gebracht werden (was sehr oft nicht gelingt).

    Die Problematik zu den Überliegern 2003 / 2004 sehe ich nicht ganz so wie Sie (oder ich hab es nicht richtig verstanden).
    Die in 2003 aufgenommenen aber erst in 2004 entlassenen Patienten würde ich (und so haben wir es auch mit den FP-Überliegern nach BPflV gemacht) als Fall im Jahr 2004 zählen.
    Die Erlösabgrenzung für diese Fälle muss m.E. im Jahr 2003 auf "unfertige Leistungen" (hört sich blöd an) gebucht werden und geht damit nicht in die Ausgleichsberechnung ein.
    Die Fakturierung der Überlieger kann erst nach Entlassung im Jahr 2004 stattfinden, so dass die "Überlieger-Erlöse" dann im Jahr 2004 ausgeglichen werden.

    Meinungen gibt es noch zu diesem Thema ?

    Wie haben die Häuser, die bereits umgestiegen sind, die Fälle für die AEB ermittelt ?

    Nach meinem Verständnis muss die Fallzahl LKA > Fallzahl AEB sein (ohne Berücksichtigung der Babys), da in der LKA die Überlieger 2002/2003 + 2003/2004 enthalten in der AEB aber überhaupt nicht zu berücksichtigen sind !

    Ist das so ???

    Für erhellende Infos wäre ich dankbar !

    Servus aus dem Norden

    MSimon

    :drink: :drink: ......endlich Wochenende !!