Hallo Forum,
dieses Thema ist, wenn ich das richtig gesehen habe, bereits hier thematisiert worden. Ich möchte allerdings, damit auch ich das richtig verstehe, nochmals nachfragen (diese einfachen und leichtverständlichen Gesetze sind ja doch immer sehr interpretationsfähig.....).
Unstrittig ist, dass alle Fälle ab 1.1.2003 als DRG-Fälle zählen (für Optionshäuser).
Was ist jedoch mit den Überliegern von 2003 nach 2004 ?? Der § 9 KFPV sagt zur Fallzahlzählung: "Jede abgerechnete DRG-Fallpauschale zählt als ein Fall."
Muss ich dies Überlieger dann als Fall in 2004 oder doch in 2003 (oder anteilig :angry: )in der AEB berücksichtigen ?
Vielleicht kommt hier mal ein guter Tipp vom "Kassenfürsten" , denn die Sichtweise der Kostenträger wäre doch sehr interessant.
Sonnige Grüße aus dem Norden
MSimon