PKMS zweites Handzeichen

  • Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

    bisher dokumentieren wir die PKMS Komplextherapie auf Papier. Die Hürde für die Online-Dokumentation ist das zweite Handzeichen bei verschiedenen Pflegetätigkeiten, weil für die Doku des zweiten Handzeichens immer eine "Ummeldung" am PC erforderlich ist. Aus meiner Sicht wäre es aber auch korrekt, wenn der "Angemeldete" im einem Freitextfeld dokumentiert, wer der zweite Pflegende war. Sehen Sie das auch so? Gibt es Erfahrungen mit dieser Art von Dokumentation?

    Viele Grüße vom

    DRG-Schlumpf

  • Guten Morgen,

    das würde ich mit dem zuständigen MDK klären.

    Da gehen die Meinungen auch beim MDK etwas auseinander.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo Herr Horndasch,

    warum glauben Sie, dass man das einklagen muss? Haben Sie Erfahrungen damit? Bei einer Dokumentation mit Handzeichen auf Papier kann ich doch auch theoretisch das zweite Handzeichen fälschen, oder? Oder ich könnte mich zweimal am PC anmelden mit einem anderen User und die Daten fälschen. Der Fantasie sind hier ja keine Grenzen gesetzt. Oder würde man pauschal Betrug vermuten, wenn man sich zu einer Dokumentation entschließt?

    Viele Grüße

    vom DRG-Schlumpf

  • Hallo,

    der Meinung, das mit dem zuständigen MDK abzuklären, finde ich sehr weise. Wir haben momentan mehrere Fälle vor dem Sozialgericht, da bei uns zwar elektronisch doppelt abgezeichnet wird - in der händischen Dokumentation jedoch nur von einer Pflegekraft. Diese Diskrepanz führt bei unserem MDK zur Nichtanerkennung des PKMS. Wir bekommen in diesen Fällen zwar regelmäßig ein Anerkenntnis der Beklagte KK, haben jedoch bislang kein Urteil, auf das wir uns berufen können.

    Ohne Konsens mit dem MDK ist dies auf Dauer sehr mühsam.

    Gruß Elsa

  • Ohne Konsens mit dem MDK ist dies auf Dauer sehr mühsam.

    Das ist leider das Problem, wenn der MDK seinen Auftrag überschreitet und rechtsberatend tätig wird. Er darf sich zu den medizinischen Fragen äußern, sollte aber im Hinblick auf formale Anforderungen Zurückhaltung üben und bestenfalls lediglich den Sachverhalt dokumentieren (es findet sich in der handschriftl. Dokumentation ein Hz, in der digitalen sind hingegen beide Hz gespeichert) und dann der KK den ihr vorbehaltenen Leistungsentscheid überlassen, wo man hoffentlich über § 630f BGB informiert ist.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    meine Erfahrungen mit Vorab-Klärung einer Doku bei Komplexbehandlung mit dem MDK:

    KH: können wir das so dokumentieren?

    MDK: so nicht!

    KH: wie dann?

    MDK: so nicht!

    KH: vielleicht so?

    MDK: so nicht!

    KH: wie dann?

    usw usw.

    Manchmal kommt auch ein "vielleicht". Und die Überraschung dann in der EFP.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch