Adenoviren und Komplexbehandlung

  • Hallo, ich hab mal ein Frage zwecks einer Komplexbehandlung bei nicht multiresistenden und isolationspflichtigen Erregern.

    Pat. kam mit Gastroenteritis, mit Nachweis von Adenoviren im Stuhlbak. -> es erfolgte, gemäß Kriterien, eine Komplexbehandlung auf einer nicht speziellen Isoliereinheit von 10 Tagen. Bei Rota-/Noroviren oder Clost. diff. würde ja der OPS 8-98g.12 greifen. Allerdings sind diese im Inklusivum explizit aufgeführt. Dennoch finde ich, erfühlt der OPS genau die Kriterien dies BH-Falles, da die nachgewiesenen Viren ebenfalls isolationspflichtig sind und wie bereits erwähnt die Kriterien der Komplexbehandlung erfüllt wurden. Hat jemand eine Meinung dazu oder bereits ähnliches erlebt bzw. Erfahrungen wie die Kasse in so einem Fall entscheiden würde.

  • Hallo Herr Mueller,

    die Definition der Komplexbehandlung 8-98g verlangt nur die "Feststellung der Besiedelung oder Infektion mit einem nicht-multiresistenten isolationspflichtigen Erreger". Dies scheint in Ihrem Falle bei einer Enteritis durch Adenoviren (A08.2) gegeben zu sein, so dass die Kodierung der Komplexbehandlung berechtigt und geboten ist. "Inklusiva" sind immer nur Verweise auf typische Beispiele, nicht aber eine abschließende Liste der möglichen Erreger.

    Für MDK und Kassen sind diese Kodierhinweise des DIMDI selbstverständlich auch verbindlich.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin