Hallo, ich hab mal ein Frage zwecks einer Komplexbehandlung bei nicht multiresistenden und isolationspflichtigen Erregern.
Pat. kam mit Gastroenteritis, mit Nachweis von Adenoviren im Stuhlbak. -> es erfolgte, gemäß Kriterien, eine Komplexbehandlung auf einer nicht speziellen Isoliereinheit von 10 Tagen. Bei Rota-/Noroviren oder Clost. diff. würde ja der OPS 8-98g.12 greifen. Allerdings sind diese im Inklusivum explizit aufgeführt. Dennoch finde ich, erfühlt der OPS genau die Kriterien dies BH-Falles, da die nachgewiesenen Viren ebenfalls isolationspflichtig sind und wie bereits erwähnt die Kriterien der Komplexbehandlung erfüllt wurden. Hat jemand eine Meinung dazu oder bereits ähnliches erlebt bzw. Erfahrungen wie die Kasse in so einem Fall entscheiden würde.