Hallo Forumsleser,
wie gehen Sie mit Fällen um, bei denen das stationäre Potential aberkannt wurde, allerdings kein entsprechendes ambulantes Angebot im Umfeld besteht?
Ist die fehlende ambulante Verfügbarkeit Berechtigung, einen Fall stationär zu führen?
Hier geht es z. B. um die LZ-pH-Metrie mit gleichzeitiger Impedanzmessung, die technisch und personell aufwendig ist. Aber auch die orale gastroenterologische Endosonographie gehört dazu.
Vielen Dank vorab für alle Antworten!
Gruß
S.Brand