Schlaflabor Insomniediagnostik

  • Liebes Forum,

    das Thema Schlaflabor und Schlafapnoe ist ja weitgehend als ambulantes Potenzial anerkannt, zumal es einen eindeutigen EBM dazu gibt.

    Wie sieht das aber aus beim Thema Insomnie? Ich höre von der Schlaflaborleitung immer, Insomniediagnostik würde niemand ambulant durchführen.

    Im EBM gibt es bei der 30901 unter der Beschreibung den Zusatz „gemäß Stufe 4 der Richtlinien des GBA“, und diese bezieht sich lediglich auf Schlafapnoe.

    Heißt das, die Ziffer ist mit einer Diagnose Insomnie (G47.0 oder F51.0) nicht abrechenbar?

    Heißt das automatisch, dass Insomniediagnostik und Therapieversuche (nur) stationär stattfinden können? Bei der Vielschichtigkeit des Krankheitsbildes wäre das wegen der nötigen Begleitdiagnostik inklusive auch hohem Gesprächsbedarf für mich eindeutig nachvollziehbar, auch wenn vielleicht jeder einzelne Schritt nicht unbedingt ein Krankenhaus im Hintergrund benötigt. Der MDK sieht das aber anders.

    Wie sehen die Erfahrungen zu dem Thema in anderen Schlaflaboren aus?

    VG

    Mariechen

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    Wie sieht das aber aus beim Thema Insomnie? Ich höre von der Schlaflaborleitung immer, Insomniediagnostik würde niemand ambulant durchführen.

    Im EBM gibt es bei der 30901 unter der Beschreibung den Zusatz „gemäß Stufe 4 der Richtlinien des GBA“, und diese bezieht sich lediglich auf Schlafapnoe.

    Heißt das, die Ziffer ist mit einer Diagnose Insomnie (G47.0 oder F51.0) nicht abrechenbar?

    Heißt das automatisch, dass Insomniediagnostik und Therapieversuche (nur) stationär stattfinden können?

    Hallo, und ein eindeutiges NEIN zu dieser Argumentation. Nur weil eine Leistung nicht ambulant abrechenbar ist heißt das nicht automatisch, dass sie (ausschließlich) stationär erbracht und vergütet wird/werden kann.

    Gruß

    zakspeed