Hallo zusammen,
folgende Konstellation: es wurde ein CAD-Implantat angefertigt (im Sinne des ZE 2018-04 (Individuell nach CAD gefertigte Rekonstruktionsimplantate im Gesichts- und Schädelbereich) und jetzt lehnt der Patient (GKV) die Implantation ab.
Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit für die Kostenerstattung? Oder bleibt es das Risiko des Krankenhauses?
Grüße