CAD-Implantat: Patient lehnt ab

  • Hallo zusammen,

    folgende Konstellation: es wurde ein CAD-Implantat angefertigt (im Sinne des ZE 2018-04 (Individuell nach CAD gefertigte Rekonstruktionsimplantate im Gesichts- und Schädelbereich) und jetzt lehnt der Patient (GKV) die Implantation ab.

    Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit für die Kostenerstattung? Oder bleibt es das Risiko des Krankenhauses?

    Grüße

  • Hallo C3PO,

    Die DKR P004f dürfte eher nicht anwendbar sein. Inweiweit der Sachleistungsanspruch des Patienten ggü der KK dann auch den Umstand erfasst, dass notwendige Vorbereitungshandlungen, wie die individuelle Implantatanfertigung, letztlich vergeblich erfolgen, weil der Patient im letzten Moment seine Einwilligung in den Eingriff zurückzieht, ist m.W. bislang noch nicht entschieden worden (wäre aber interessant, wie das BSG derart "unwirtschaftliches Verhalten" einordnet, im Bereich des Zahnersatzes gab es ja neulich mal eine Entscheidung, wonach es dem Patienten durchaus zumutbar ist, mehrfache Nachbesserungseingriffe über sich ergehen zu lassen, bevor man ihm den Vertrauensverlust abnimmt und er sich woanders versorgen lassen darf). Um hier eine konkrete Bewertung abgeben zu können, müsste man auch den genauen zeitlichen Ablauf in Bezug auf die Aufklärung des Patienten und dessen Einwilligung sowie den Auftrag zur Anfertigung des Implantates kennen. Ein Anspruch ggü. dem GKV-Patienten dürfte regelmäßig bereits an der fehlenden wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten scheitern.

    MfG, RA Berbuir