Welche DRG ist abrechenbar?

  • Hallo Forum,

    ich habe ein Abrechnungsproblem im Belegarzt-Bereich HNO.

    Die Kodierung (HD R59.0, ND J35.2, OPS 5-285.0, 5-401.00 R, 5-402.0 R; VD 1 BT / Alter: 3 Jahre) ergibt die DRG Q03A. Ermittelt hat unser KIS die Q03A für Hauptabteilung.

    Nun erhalte ich die Rechnungsablehnung der Krankenkasse, da es sich um einen Belegfall handelt und wir die Rechnungberichtigen sollen. Für Belegabteilungen (Belegarzt) gibt es die DRG Q03A aber nicht im Katalog. Aber was soll ich nun abrechnen?

    Ich habe die relevanten Daten beigefügt, damit man den Fall nachstellen kann. Der Onlinegrouper der Uni Münster sagt auch nicht anderes.

    Viele Grüße

    GeRo

  • Schönen guten Tag GeRo

    nach §1 Abs. 4 Satz 2 der Fallpauschalen-Vereinbarung (FPV) gilt:

    "Ist im Ausnahmefall eine Fallpauschale für belegärztliche Versorgung nicht vor-gegeben, ist die Fallpauschale für Hauptabteilungen abzurechnen"

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo GeRo,

    Ist denn die R59.0 wirklich die richtige HD?

    Dagegen könnte der Symptomkode „R“ sprechen ( Histologie? Regionale Lymphadenektomie bei einem Kind ohne Krankheit? ) und die Regelung zu konkurrierenden HD´s.

    Und was sicherlich auch hinterfragt werden wird, ist der Kode 5-402.0 in dieser Kombination

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier