F10.0 oder Vergiftung

  • Ein Patient hat wegen massivem Suchtdruck 500 ml Desinfektionsmittel getrunken . Er war danach somnolent und kaltschweissig und wurde zur Überwachung auf die Intensivstation verlegt . Die Bestandteile ( Softaman acute ) sind reichlich Alkohol und Phosphorsäure. Phosphorsäure ist ungiftig , kann aber ätzend wirken . Es wurde eine ÖGD durchgeführt und keinerlei Verätzungen festgestellt.

    Ich finde nun keinen Code der mir passend erscheint , hat jemand einen Hinweis für mich ? Oder fällt es einfach mit in die F10.0 .....??(

  • Hallo PEPP-Neuling,

    ich würde es mit der T49.8 als HD codieren. Die F10.2/-.3 bleibt Ihnen als ND ja unbenommen.

    MfG

    dw-mhtr

    Mit freundlichen Grüßen,

    dw-mhtr


    Ihr seid ja alle bloß neidisch, dass nur ich die Stimmen höre....

  • Hallo PEPP-Neuling,

    hier hilft SKR 1916: "Erfolgt die stationäre Aufnahme wegen einer mit der Vergiftung in Zusammenhang stehenden Manifestation (z.B. Koma, Arrhythmie), ist der Kode für die Manifestation als Hauptdiagnose (entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)) anzugeben. Die Kodes für die Vergiftung durch die beteiligten (Wirk-)Stoffe (Medikamente, Drogen, Alkohol) sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln."

    HD demnach Somnolenz.

    MfG findus

  • Guten Morgen Zusammen,

    im Geltungsbereich des §17d KHG (ich bin aufgrund des Namens "PEPP-Neuling" mal von einer Psychiatrie ausgegangen) gelten aber die DKR-Psych. Dort gibt es keine entsprechende Kodierrichtlinie.

    In meinem Post bin ich auch davon ausgegangen, das es hier um die HD geht, aber wenn er im Entzug Händedesinfektionsmittel getrunken hat, ist es wohl wahrscheinlicher, dass er das während des stationären Aufenthaltes getan hat, somit ND.

    MfG,

    dw-mhtr

    Mit freundlichen Grüßen,

    dw-mhtr


    Ihr seid ja alle bloß neidisch, dass nur ich die Stimmen höre....

  • Vielen Dank ,richtig es geht um eine Psychatrie, hätte ich erwähnen sollen . Hab mal eure Hinweise nachgelesen.

    Hab mich für die T49.8 entschieden und werde mal beobachten wie die Somatik kodiert.

  • Guten Morgen,

    was spricht denn gegen die T51.0? Der Patient nimmt ja das Mittel oral auf um in den "Rausch" zu gelangen und Hauptbestandteil ist Ethanol.

    :/

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo zusammen,

    für T36 bis T50 gibt es das Exklusivum "Intoxikation i.S.v. Rausch".

    Bei T51 bis T65 geht es um "vorwiegend nicht medizinisch verwendete Substanzen"...

    Bei F10.0 gibt es das Exklusivum "Intoxikation i.S.e. Vergiftung" (T36 - T50)

    So wird man im Kreis herum geschickt und eigentlich passt gar nichts.

    Viele Grüße - NV

  • ich bin aufgrund des Namens "PEPP-Neuling" mal von einer Psychiatrie ausgegangen

    Hallo,

    sorry, da hätte ich auch drauf kommen können. Dann ist mein Post weiter oben natürlich gegenstandslos.

    Da es dem Pat. m. M. nach eher darum ging das "Alkoholdefizit" auszugleichen, er diese Substanz sicherlich nicht irrtümlich eingenommen hat, es scheinbar keine Vergiftungserscheinungen gab, würde ich eher einen F10.-er Kode nehmen. Ob allerdings die Alkoholmenge, welche in 500ml Desinfektionsmittel ist, ausreicht, um einen offenbar "gestandenen" Suchtpatienten in einen Rausch zu versetzen entzieht sich meiner Kenntnis.

    MfG findus