Nachverfahren - Aufwandspauschale

  • Hallo zusammen,

    gibt es irgendein Urteil oder § welcher die Aufwandspauschale bei Nachverfahren erklärt?

    Problematik: Auf ein negatives Erstgutachten haben wir Widerspruch als NVI01 eingereicht. Dieser wurde angenommen und mit dem MDK besprochen. Ergebnis die Abrechnung ist korrekt. So der Wortlaut der Kasse. Ein Zweitgutachten wird nicht erstellt.

    Können wir dann trotzdem die Aufwandspauschale abrechnen?

    Vielen Dank für alle Antworten.

  • Hallo NorrinRadd,

    das, was Sie beschreiben, ist der typische Fall, in dem die AWP zu vergüten ist. Wenn die Kodierung voll umfänglich korrekt ist, besteht kein Grund, die Aufwandspauschale zu verweigern, auch wenn der MDK das zunächst anders gesehen hat.

    Es kann sich etwas anderes ergeben, wenn Ihre Kodierung z.B. fehlerhaft war, und dieser Fehler dazu geführt hat, dass die KK das Prüfverfahren eingeleitet hat, im Ergebnis gleichwohl die von Ihnen in Rechnung gestellte Vergütung resultiert. Das müsste dann aber von der KK belegt werden.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    zum Thema der AWP im Nachverfahren beschäftigt uns schon eine Weile folgende Frage:

    Von einer bestimmten KK erhalten wir gelegentlich i.R. eines Nachverfahrens Antworten mit dem Inhalt: "Wir akzeptieren Ihre Begründung im Rahmen des Nachverfahrens. Wir weisen Ihre Originalrechnung unter Verzicht der Abrechnung der AWP an." Dies wird immer wieder einmal anders formuliert.

    Wir nehmen an, dass nicht nur wir derartige "Angebote" erhalten und möchten hören, wie in anderen Häusern damit umgegangen wird.

    Im Vorfeld bereits vielen Dank für Ihre Antworten.

    Viele Grüße

    KodiGR

  • Hallo,

    siehe oben; so sehe ich es auch. Letztlich muss man wissen ob klagefest oder zumindest der MD(K) seine Meinung ändern würde(ansonsten ja Klage), dann müsste die Kasse noch dem offiziellen Nachverfahren zustimmen(ansonsten ja Klage)...

    MfG

    rokka

  • Wir lassen uns auf solchen "Deals" grundsätzlich nicht ein. Wenn die KK den Fall abschließen möchte, dann muss sie sich für MDK01 oder MDK02 entscheiden - mit allen Konsequenzen!

    Es dürfte wohl auch nicht so einfach sein, einem Richter den Zusammenhang zwischen der Akzeptanz einer gutachterliche Entscheidung und der In-Rechnung-Stellung einer (vom Gesetz ja auch vorgesehenen) AWP darzulegen. Die Kassen haben bei uns eine zeitlang solche AWPs abgelehnt, aber nach diversen Schriftwechseln dann letztendlich doch in allen Fällen gezahlt. Als Reaktion haben zwei Kassen dann Nachverfahren grundsätzlich abgelehnt, aber damit konnten wir gut leben :).

    Schöne Grüße

    Anyway

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Antworten, dies liefert uns weitere Denkanstöße.

    Wir sehen genau wie von Ihnen beschrieben das Problem, dass bei Abrechnung der AWP die Kasse dann grundsätzlich Nachverfahren ablehnt und fühlen uns entsprechend in einer Zwickmühle, da man letztendlich im Nachverfahren ein Stück weit auf das Wohlwollen der Kostenträger angewiesen ist. In unserem Fall handelt es sich auch um eine große!!! Kasse und dies wäre natürlich sehr einschneidend.

    Viele Grüße

    KodiGR