Vereinbarung sonst. Entgelte

  • Wie ist der § 6 des KHEntgG zuverstehen.
    Welche Quelle informiert über die im DRG-Bereich nicht erfassten Leistungen?

    Was bedeutet die Vorgabe solche nicht erfassten Leistungen zu kalkulieren? (Schärfegrad)

  • Tut mir leid das so schreiben zu müssen:
    Auf eine solche Anfrage habe ich gar keine Lust zu antworten. Sind wir in diesem Forum nur eine "Auskunfttei" (es lassen sich sowieso schon einige Firmen bei uns im Forum Fragen beantworten). Da wird anonym gepostet, keine Anrede, kein Bezug zu nix, nicht "ge-outet", da kann ich mich aufregen!


    Kuypers:bombe:

    Kuypers Hügo, MeDoKu, Waiblingen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Bayern1:
    Wie ist der § 6 des KHEntgG zuverstehen.


    § 6
    Vereinbarung sonstiger Entgelte
    (1) Für die Vergütung von Leistungen, die nach Feststellung
    der Vertragsparteien nach § 9

    (dort: Vereinbarung auf Bundesebene
    ... Empfehlungen für die Kalkulation und Vergütung neuer
    Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die nach
    § 6 Abs. 2 zeitlich befristet gesonderte Entgelte vereinbart
    werden können...)


    in den Jahren 2003 und 2004 noch nicht von den DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten
    erfasst werden, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11

    (dort:
    Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus
    (1) ...
    regeln die Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2
    des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Vertragsparteien) in
    den Jahren 2003 bis 2006 in der Vereinbarung den Gesamtbetrag,
    das Erlösbudget, die Summe der Bewertungsrelationen,
    den krankenhausindividuellen Basisfallwert, die Zu- und
    Abschläge, die sonstigen Entgelte und die Mehr- und
    Mindererlösausgleiche...)

    fall- oder tagesbezogene Entgelte. Die Entgelte sind sachgerecht zu kalkulieren.

    (2) Für die Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
    die mit den Fallpauschalen und Zusatzentgelten nach § 7 Satz 1 Nr. 1 und 2
    (Anm.: = zukünftige Entgeltkataloge, dort:

    Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
    Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden gegenüber
    den Patienten oder ihren Kostenträgern mit folgenden
    Entgelten abgerechnet:
    1. Fallpauschalen nach dem auf Bundesebene vereinbarten
    Entgeltkatalog (§ 9),
    2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten
    Entgeltkatalog (§ 9),...)

    noch nicht sachgerecht vergütet werden können und die nicht gemäß § 137c
    des Fünften Buches Sozialgesetzbuch von der Finanzierung
    ausgeschlossen worden sind,

    (Anm.: = § 137 c Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus, dort
    ... überprüfen auf Antrag ...Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, darauf hin, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind.)

    können die Vertragsparteien nach § 11 (Anm.: s.o.) erstmals für das Kalenderjahr 2005 zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte vereinbaren...

    ... die Empfehlungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind zu beachten. Die Schiedsstelle nach
    § 13 entscheidet nicht. Die Vertragsparteien melden unverzüglich Art und Höhe des vereinbarten Entgelts an die Vertragsparteien nach § 9
    (dort:
    Vereinbarung auf Bundesebene
    ...
    4. Empfehlungen für die Kalkulation und Vergütung neuer
    Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die nach
    § 6 Abs. 2 zeitlich befristet gesonderte Entgelte vereinbart
    werden können
    ...
    ).

    Diese veranlassen eine Bewertung der Untersuchungs- oder Behandlungsmethode nach § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. (Anm.: s.o.)


    Mein Fazit
    (ad 1): Man will hiermit dem med. und techn. Fortschritt Rechnung tragen, da, sollte es neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden geben, diese ja auch vergütet werden müssen. Weil sie aber neu sein werden, können sie zum jetzigen Zeitpunkt ja noch keine Berücksichtigung finden... Deswegen können Entgelte für solcherlei Methoden mit zeitlicher Befristung ggf. neu vereinbart werden, und zwar entweder in Form von Tagessätzen oder pauschal je Fall.

    (ad 2): Falls es Leistungen geben wird, die nicht in den zukünftigen Entgeltkatalogen zu finden sind, die aber für die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich sind, können erstmalig für 2005 zeitlich befristete und fallbezogene Entgelte zur Vergütung dieser Leistungen vereinbart werden. (Stichwort: Weiterentwicklung des Vergütungssystems) Die von der Bundesebene vereinbarten Empfehlungen (Anm.: für die Höhe des Entgeltes) sind zu berücksichtigen. Nach Rückmeldung an die Vertragsparteien wird die Leistung in Hinblick auf ihre Vergütungsfähigkeit nach 137 c bewertet.

    Zitat


    Original von Bayern1:
    Welche Quelle informiert über die im DRG-Bereich nicht erfassten Leistungen?

    Scheint es nicht sinnvoller, zunächst einmal über die erfassten Leistungen zu sinnieren ??? ?( Oder sind Sie aus dem Krankenkassenbereich ?

    Zitat


    Original von Bayern1:
    Was bedeutet die Vorgabe solche nicht erfassten Leistungen zu kalkulieren?

    s.o. Weiterentwicklung des Vergütungssystems

    Zitat


    Original von Bayern1:
    (Schärfegrad)

    ?(

    MfG
    B. Sommerhäuser

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 15.10.2001 editiert. ]

  • :besen: :besen: :besen:
    Sie wecken ja wirklich Neugier, darf man einfach mal raten?

    1. Sie sind ein Mann! (sorry, aber mußte sein)
    2. Sie sind nicht bei den Krankenkassen!! (was auch völlig wurscht wäre, weil wir uns eh´ alle geminsam durch dieses System wurschteln müssen)
    Theorie 1: Sie haben irgendeine Bewerbung laufen und wollen sich nicht als Fragender outen (macht immer einen schlechten Eindruck)
    Theorie 2: Sie haben einfach nur eine Frage stellen wollen und den Rest schlicht und ergreifend nicht gepostet, weil Sie nicht daran gedacht haben.
    Stillen Sie noch unsere Neugier oder bleiben Sie vermummt?
    :chirurg: :chirurg: :chirurg: :chirurg: :chirurg:

    Herzlichst Patricia Klein
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    ich bin erst seit kurzem registriert und habe gewisse Spielregeln missachtet. Dies bitte ich zu entschuldigen.

    Zu den bisherigen Antworten möchte ich folgendes anmerken.

    An B.Sommerhäuser:

    Ja, ich bin aus dem Krankenkassenbereich. Die Frage stellte ich für die Minderheit der Krankenhäuser, deren Leistungen sich momenta nicht ausreichend oder gar nicht im DRG-System abbilden lassen. Meistens handelt es sich dabei um spezifische Krankheitsbilder wie z.B. kon. Rheumatologie oder die Behandlung von SSH-Verletzte.

    Über diese Leistungen sollte man sich schon Gedanken machen; ansonsten kann die Zeit davonlaufen.

    An Patricia Klein:


    Ja, ich bin ein Mann!!!
    Ich bin bei einer Krankenkasse in Bayern.
    Ich habe keine Bewerbung laufen.
    Bin aber interessiert mit den Vertragspartnern (Krankenhäusern)
    einen Weg zur Lösung der DRG-Problematik zu finden.


    Grüße Norbert Harry

  • Hallo Herr Harry,

    herzlich Willkommen im Forum.....
    ich meine das auch so.
    Wäre natürlich schön, wenn Sie den ein
    oder anderen Post zu den diversen Themen
    abgeben würden. Ich denke hier auch
    besonders an das AEP Board .

    also viel Spaß und fleißig posten

    herzlichst ihr

    Kurt Mies


    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 16.10.2001 editiert. ]

    Kurt Mies

  • Thema "Netiquette", also Höflichkeit im Forum:
    Ist das wirklich so unhöflich, nicht jedesmal Hallo und Viele Grüße zu schreiben? Die kompakte Form hat ja auch etwas für sich, zumindest kann man viel besser nachschlagen.
    Von anonym :chirurg: halte ich allerdings auch nichts (der arme Chirurg-Smilie wird hier völlig mißverstanden)...

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Hallo liebes Forum,

    natürlich sind zuuuuuu lange Beiträge blöd zu lesen, aber eine Zeile Hallo und eine Zeile Name dürfens m.E. schon sein. 8)
    Wenn wir aber - was können wir schon anderes? - auch hier nach Rationalisierungsmöglichkeiten suchen, schlage ich als erste Prozessoptimierung die weitgehende Abschaffung des berüchtigten "Fullquotes" ( = das Posting, auf das geantwortet wird, wird vor der Antwort nochmal vollständig wiederholt) vor.
    Sprich: Beiträge, die sowieso auf der gleichen Seite im Forum stehen, können bei Bedarf ohne Mühe dort nachgelesen werden, brauchen also eigentlich ÜBERHAUPT NICHT gequotet zu werden. Ein, zwei markante Sätze Zitat können sicher hilfreich sein, aber jedesmal alles?
    Bei manchen Threads bestehen 50% der Seite aus Zitaten und höchstens 5% aus Grüßen und Anreden. Wir sollten nicht zweiteres wegrationalisieren.

    Mit
    freundlichem
    vierzeiligen
    Gruß

    Christian Jacobs

    PS Natürlich gibts - ähnlich der Netiquette - auch fürs Zitieren mehr oder weniger "offizielle" Spielregeln, also für die ganz Zwanghaften (aber von denen gibts ja hier ausser mir gottseidank nicht allzu viele): http://www.got.to/quote oder http://www.how.to/quote

    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 17.10.2001 editiert. ]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Haberkorn und Herr Jacobs,
    Generell bin ich für eine kurze Anrede, wenn sie mal vergessen wird, finde ich es aber auch nicht tragisch. Ein Gruss muss nicht sein, eine "Unterschrift" wäre mir aber lieb. Zum Thema "Full-Quotes" hatte ich schon überlegt, diese - falls sinnvoll - zusammenzustreichen. Ich fände es andererseits aber abträglich, wenn unter jedem so geänderten Beitrag "...wurde von Admin editiert..." steht. Das mache ich nur, wenn überhaupt nicht mehr ersichtlich ist, wer denn was zitiert hat. Leider ist die Hilfe, die hiermit jedem zur Lektüre nahegelegt wird, nicht sehr ausführlich, so dass neue Mitglieder (die sich mit dem Board noch nicht auskennen) schnell mal Full-Quotes posten oder unsauber zitieren. Das hält sich IMHO aber im vertretbaren Rahmen. Stichwort lange Beiträge (etwas weiter oben ist auch einer von mir): Auch diese müssen mitunter "erduldet" werden.
    Herr Harry kommt ohne Umschweife zur Sache, andere haben eine eher prosaische Ader - was solls. Solange es interessant bleibt, halte ich beides für unschädlich. Stichwort "Netiquette": Man kann (und sollte) natürlich nachlesen, wie`s richtig gemacht wird, andererseits kann die Faustregel gelten: Sachlich diskutieren, die Meinung des Anderen respektieren und höflich bleiben. Bis auf eine Ausnahme haben das bisher auch alle geschafft.

    Liebe Grüße
    B. Sommerhäuser :)

  • :chirurg: -:P
    Lieber Herr Harry,

    klasse Outing und herzlich willkommen als KKK = Krankenkassenkollege!!!


    :besen: Patricia

    P.S. Ich bin jetzt fixiert auf meinen Besen!
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein