HD-Bestimmung bei Aufnahme zur ärztl. Beobachtung

  • Liebe Forumsmitglieder/innen,

    welche DRG-Hauptdiagnosen sind in diesen zwei Fällen korrekt?

    1) Ein Kind wird bei einem bekannten zerebralen Anfallsleiden (ICD-Kode: G40.1) zu einer routinemäßigen Langzeit-EEG-Kontrolle (OPS-Kode: 8-920) in die Pädiatrie unseres Krankenhauses eingewiesen.

    Dokumentierte HD: G40.1 ... symptomatische Epilepsie ...

    2) Ein Kleinkind wird wegen Gangstörungen (ICD-Kode: R26.8) zur Elektroenzephalographie (OPS-Kode: 1-207.0) eingewiesen.

    Dokumentierte HD: R26.8 Gangstörungen
    ND: Z03.8 Beobachtung bei V.a. neurolog. Erkrankung

    Die Fragestellung der Pädiater ist bei diesen und ähnlich gelagerten Fallkonstellationen, ob nun der Kode "Z03.8" - Beobachtung bei Verdacht auf neurologische Erkrankung - die korrekte Hauptdiagnose ist. Die stat. Aufnahme erfolgte ausschließlich zur Beobachtung - ohne Symptombehandlung.

    Vielen Dank.

    Kerstin Gnettner

  • Schönen guten Tag Frau Gnettner!

    Laut Kodierrichtlinien darf eine Z03.x-Dignose (Beobachtung bei Verdacht auf ...) nur dann als HD angegeben werden, wenn auch kein verschlüsselbares Symptom vorliegt. Das ist allerdings äußerst selten der Fall.

    Im Fall 1 behandeln bzw. Untersuchen Sie einen Patienten mit einer chronischen Erkrankung. Diese Erkrankung als HD zu codieren, ist m. E. völlig korrekt.

    Im Fall 2 liegt ein Symptom vor, dass nach den Kodierregeln dann auch als HD zu verschlüsseln ist.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises