neuer Umgang mit Ausschlussdiagnosen ?

  • Liebe KollegInnen,
    bekanntlich ist beispielsweise die Neurologie ein "diagnoseorientiertes Fach". Das führt dazu, dass PatientInnen mit unklaren neurologischen Symptomen zur Ausnahme kommen, die dann häufig eine sehr aufwändige Diagnostik bekommen. Im Resultat wird dann vielleicht eine korrekte Diagnose gestellt, gleichzeitig aber viele weitere mögliche Ursachen ausgeschlossen.
    In den Allgemeinen Kodierregeln wird auf diese Problematik auch eingegangen, die ja darin besteht, dass der betriebene Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Vergütung steht. (Man denke nur einmal an das Symptom Kopfschmerzen und die große Differentialdiagnostik zu diesem Symptom, die möglicherweise noch nicht einmal eine Klärung der klinischen Situation bringt.)
    Nun kursiert das Gerücht, dass hier Änderungen beschlossen wurden, m. a. W.: Es soll der Dieagnoszusatz A.v. ... doch erlöselevant werden. Wer kann mir sagen, wo dies verbindlich niedergelegt ist ?
    Im voraus allen KollegInnen herzlichen Dank für die Mühen.
    Gruß
    Popp

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Popp:
    Nun kursiert das Gerücht, dass hier Änderungen beschlossen wurden, m. a. W.: Es soll der Dieagnoszusatz A.v. ... doch erlöselevant werden. Wer kann mir sagen, wo dies verbindlich niedergelegt ist ?


    Guten Tag Hr. Popp,
    das kann eigentlich nur ein Gerücht sein (zumindest mal eins, was mir noch nicht zu Ohren gekommen ist). In den relevanten Quellen ist mir jedenfalls nichts diesbezüglich unter gekommen. Es ergibt sich außerdem erst mal das Problem, dass der Grouper den Ausschluß einer Diagnose nun mal nicht "versteht", der Algorithmus kennt nicht die Unterscheidung bestätigte contra ausgeschlossene Diagnose über den Zusatz A.v..
    Nicht umsonst sind ja nun mal die Zusatzschlüssel mit der ICD V 2.0 herausgenommen worden.
    Falls das wirklich mal Realität werden sollte, müßten wahrscheinlich erst mal eigene "Ausschluß von DRGs" gebildet werden, da ja eine Zuordnung zu den entsprechenden DRGs bei bestätigter Diagnose unsinnig wäre (hier wird ja bei der Kalkulation auch die Behandlung einbezogen, die es bei A.v. (meist) nicht gibt.

    Sehr viele Ungereimtheiten....

    Viele Grüße


    --
    Dirk Dorian Selter
    Arzt, Leiter Med. Cont., DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Selter:

    [quote]
    Original von Popp:
    Nun kursiert das Gerücht, dass hier Änderungen beschlossen wurden, m. a. W.: Es soll der Dieagnoszusatz A.v. ... doch erlöselevant werden. Wer kann mir sagen, wo dies verbindlich niedergelegt ist ?

    Lassen Sie sich bitte nicht von Gerüchten beirren, die Antwort von Herrn Selter ist absolut korrekt. Ausschlussdiganosen sind ein Problem in DRG Systemen, eine sachgerechte Lösung wird aber nicht einfach zu finden sein.Vielleicht gibt es ja Vorschläge dazu im Forum ?


    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

  • Liebe NGler,
    auch in der Pädiatrie ist man sehr an der Lösung der Frage der Ausschlußdiagnosen interessiert. Auch hier haben wir viele Patienten, die zur Absicherung des Status `Gesundheit` aufgenommen werden, eine aufwändige Diagnostik erhalten und als Entlassungsdiagnose lediglich ein Symptom kodiert bekommen. Vermutlich muss hier doch in Zukunft eine Menge mehr ambulant erfolgen, obwohl auch diese Lösung bei all den akut fiebernden oder sonst ein anderes bedrohliches Symptom aufweisenden Kindern wenig sinnvoll erscheint.
    --
    S. Siefert
    Hamburg
    http://www.dr-siefert.de

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Zitat


    Original von roeder:
    Lassen Sie sich bitte nicht von Gerüchten beirren, die Antwort von Herrn Selter ist absolut korrekt. Ausschlussdiganosen sind ein Problem in DRG Systemen, eine sachgerechte Lösung wird aber nicht einfach zu finden sein.Vielleicht gibt es ja Vorschläge dazu im Forum ?

    Sehr geehrter Herr Roeder,

    eine Diskussion zu Diagnosezusätzen hatten ich schon einmal mit Herrn Haberkorn geführt:

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=149&BoardID=1

    Ich meine, dass es hilfreich wäre, die Zusätze "V" und "N" wieder bzw. neu einzuführen. ("Verdacht auf" und "Nicht DRG-relevant", also zwar gesichert, aber aktuell nicht von Bedeutung).

    Diagnosen mit einem dieser Zusätze müßte der Grouper ignorieren, für die individuelle Abbildung des Behandlungsfalles wären diese Diagnosen aber brauchbar (Anamnese, Procedere), insbesondere, wenn sie - wie ich es generell fordere - durch einen Zeitstempel im chronologischen Zusammenhang betrachtet werden. Auch für andere Auswertungen, evtl. sogar für die Frage nach dem Resourcenverbrauch, also DRG-Split oder nicht, könnte man diese Diagnosen heranziehen.

    Gegroupt würde also nur mit Diagnosen, die die genannten Zusätze nicht tragen.

    Alternativ zu diesem Vorschlag bestünde noch die Möglichkeit, den ICD weiter zu differenzieren, um ohne Angabe von Zusätzen den Verdacht mit einer Ziffer zu benennen, hierzu gibt es ja bereits Beispiele, etwa Z03.4 Beobachtung bei V. a. Herzinfarkt (und wenn dieser nicht bestätigt wird, bedeutet das Ausschluss von) und andere Kapitel 21-Diagnosen für mehr oder weniger DRG-relevante Nebendiagnosen (Vorhandensein von..., ...in der Eigenanamnese).

    s. a.
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=172&BoardID=1

    "z. B. "meningitistypischer Kopfschmerz", "malignomverdächtige LK-Schwellung"

    Eine lohnende Aufgabe für ein Deutsches Zentrum für medizinische Klassifikation (DZMK).
    http://www.dimdi.de/germ/klassi/kkg/empfehlungen.htm

    Solange es nichts Besseres gibt, nehme ich das Kapitel 21 des ICD und ähnliche Schlüssel.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard Scholz
    Grafenau

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Scholz
    Ich meine, dass es hilfreich wäre, die Zusätze "V" und "N" wieder bzw. neu einzuführen. ("Verdacht auf" und "Nicht DRG-relevant", also zwar gesichert, aber aktuell nicht von Bedeutung).

    Diagnosen mit einem dieser Zusätze müßte der Grouper ignorieren, für die individuelle Abbildung des Behandlungsfalles wären diese Diagnosen aber brauchbar (Anamnese, Procedere), insbesondere, wenn sie - wie ich es generell fordere - durch einen Zeitstempel im chronologischen Zusammenhang betrachtet werden. Auch für andere Auswertungen, evtl. sogar für die Frage nach dem Resourcenverbrauch, also DRG-Split oder nicht, könnte man diese Diagnosen heranziehen.

    Gegroupt würde also nur mit Diagnosen, die die genannten Zusätze nicht tragen.


    Roeder
    Völlig richtig, da kann ich mich nur anschließen. Herr Rochell und ich verkünden das seit der Abschaffung der Zusatzkennzeichen. Ich kann nur empfehlen, sie hausintern nicht abzuschaffen und softwaretechnisch so zu verfahren, wie von Ihnen vorgeschlagen (der 301 Datensatz darf diese Diagnosen auch nicht enthalten !).


    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster