Multimodale Schmerztherapie

  • Liebes MyDRG Forum,

    als neues Mitglied in dieser sehr interessanten Community möchte ich mir erlauben gleich zu Beginn hier eine Frage zu stellen.

    Beim Durchlesen des aktuellen MDK Begutachtungsleitfadens ist mir aufgefallen, daß unter dem letzten Punkt " Für die Kodierung der Diagnose F45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren aus dem Kapitel V als Hauptdiagnose bei chronischen Schmerzpatienten gilt folgender Sachverhalt: " zuletzt folgendes steht: " Eine Behandlung durch nicht approbierte psychotherapeutisch tätige Behandler ist nicht ausreichend. "

    Gilt dies nun also in der sMMST nur für die F45.41 als Hauptdiagnose oder gilt dies generell als Anforderung für die Durchführung einer sMMST?

  • Das gilt generell und steht ja auch so in den Kriterien des OPS: "eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin". Das "psychotherapeutische" wurde erst einige Jahre nach Einführung des OPS hinzugefügt, da offenbar etliche Kliniken der Ansicht waren, es sei multimodale Schmerztherapie, wenn man einen Psychologen frisch von der Uni kauft und mit Fragebögen beschäftigt...

    Kleines Problem beim Leitfaden: Keiner von den Autoren hat daran gedacht, in dem von Ihnen zitierten Satz (der ja sowieso an reichlich unpassender Stelle steht), ein klärendes "alleinige" einzufügen. Gemeint ist damit nicht (und zwar weder vom Berufsverband der Schmerztherapeuten noch von der SEG4), dass Therapie-Einheiten nicht durch Psychologen in der Therapie-Ausbildung erbracht werden dürften, sondern lediglich , dass ein approbierter Psychotherapeut in die Behandlung eingebunden sein muss (z.B. im Rahmen der Teambesprechungen und supervidierend).

    Leider gibt es trotzdem Fälle, in denen der jeweilige Gutachter das anders gesehen hat und ein Einzelgespräch von einem Dipl.-Psych. ohne abgeschlossene Weiterbildung nicht anerkannt hat - das gibt aber weder der OPS noch der Kodierleitfaden her.

    In "der Schmerz" 01/2018 findet sich übrigens ein ausführlicher Artikel der ad-hoc-Kommission multimodale Schmerztherapie der deutschen Schmerzgesellschaft, in dem das an 2 Stellen auch noch mal aus fachlicher Sicht klargestellt wird: "Aus Sicht der AHK ist [...} die Einbindung mindestens eines approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten in das herapeutische Team unverzichtbar" und weiter unten: " Analog kann auch ein Psychotherapeut in Ausbildung (PIA)mit in den therapeutischen Prozess eingebunden sein, sofern er unter regelmäßiger und engmaschiger Supervision eines approbierten Psychotherapeuten steht." Ist natürlich kein normativer Text, sondern nur eine fachliche Stellungnahme, aber immerhin von der hierfür kompetentesten Organisation.

    Schwülwarme Grüße

    MDK-Opfer