Sehr geehrte Forumsnutzer,
hiermit möchten wir uns mit folgender Frage an Sie wenden, da bisherige Recherchen erfolglos blieben und sich bei uns im Haus in letzter Zeit die Rechnungsabweisungen einer größeren KK wegen folgender Problematik häufen:
Beispielhaft dafür möchten wir Ihnen gern folgenden Fall schildern:
stat. vom 21.06.-04.07.2018 auf Palliativstation,
VWD 13d,
abgerechnetes ZE 60.02 ab 21.06.1018 mit 14d, da Leistungserbringung bis zum Entlasstag
Bislang gab es nie Probleme. Nun meint die KK, "Angabe einer nicht erlaubten Komplexprozedur", da VWD 13d, unser ZE aber mit 14d abgerechnet wurde.
Sind die ZE-Tage hier tatsächlich als Belegungstage, also ohne den Verlegungs- oder Entlasstag zu zählen?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen und vielen Dank!
KodiGR