Abrechenbare Tage bei ZE vs. VWD

  • Sehr geehrte Forumsnutzer,

    hiermit möchten wir uns mit folgender Frage an Sie wenden, da bisherige Recherchen erfolglos blieben und sich bei uns im Haus in letzter Zeit die Rechnungsabweisungen einer größeren KK wegen folgender Problematik häufen:

    Beispielhaft dafür möchten wir Ihnen gern folgenden Fall schildern:

    stat. vom 21.06.-04.07.2018 auf Palliativstation,

    VWD 13d,

    abgerechnetes ZE 60.02 ab 21.06.1018 mit 14d, da Leistungserbringung bis zum Entlasstag

    Bislang gab es nie Probleme. Nun meint die KK, "Angabe einer nicht erlaubten Komplexprozedur", da VWD 13d, unser ZE aber mit 14d abgerechnet wurde.

    Sind die ZE-Tage hier tatsächlich als Belegungstage, also ohne den Verlegungs- oder Entlasstag zu zählen?

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen und vielen Dank!

    KodiGR

  • Meines Erachtens liegt die Kasse mit ihrer Aussage falsch.

    Erfolgte sowohl am Aufnahme- als auch am Entlassungstag eine Behandlung, ergeben sich trotz 13 Belegungstagen 14 Behandlungstage und somit die Kodierung ZE60.02.

    Entsprechend den Ausführungen des DIMDI zur FAQ 8019 umfasst die Anzahl der Behandlungstage bei Frührehabilitationen und Komplexbehandlungen alle Tage (auch Wochenend- und Feiertage) ab dem dokumentierten Beginn bis zum Ende dieser Behandlung des Patienten bei Erfüllung der spezifischen Bedingungen des jeweiligen Kodes.

  • sehe ich auch so, die Aussagen des § 1 Abs. 7 FPV betreffen die Zählung der Belegungstage, während für den OPS die Behandlungstage zählen. Das ist ein offensichtlicher Unterschied, den auch eine Kasse verstehen sollte. Auch das DIMDI stellt folgerichtig auf Beginn und Ende der Behandlung ab; dass ein Patient auch am Entlasstag noch behandelt werden kann, sollte unstrittig sein - ansonsten müssten die Kassen ja konsequenterweise jeglichen OPS, der am Entlasstag erbracht wird, kürzen... (ich hoffe, ich bringe hier jetzt niemanden auf dumme Ideen :S)

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo KodiGR,

    Man könnte natürlich auch provokativ fragen, warum sich solche Konstellationen bei Ihnen überhaupt in letzter Zeit häufen, bzw. Ist so ein extrem knappes Erreichen der Mindestmerkmale möglicherweise riskant, wenn die Dokumentation hinsichtlich Leistungserbringung und/ oder Verweildauer nicht wasserdicht ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten, diese helfen uns sehr weiter.

    Die Frage bzgl. der aktuellen Häufung haben wir uns natürlich auch gestellt, es ist allerdings keine Auffälligkeit erkennbar, außer dass es sich nur um eine einzelne bestimmte Kasse handelt;).

    VG

    KodiGR

  • Guten Morgen,

    na ja, es ist schon auffällig, dass das Behandlungsziel mit Erreichen der gerade erforderlichen Zahl an Behandlungstagen erreicht wurde. Gerade bei schwerstkranken Patienten sehe ich dies insbesondere aus ärztlicher Sicht dann doch kritisch.

    BWL vor Medizin?

    Viele Grüße

    Frank Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling