Guten Morgen Forum,
wir hatten jetzt das erst Mal den Fall, dass eine ambulant abgerechnete OP vom MDK geprüft wurde und Leistungen nicht anerkannt wurden. Kann uns jemand sagen auf welcher gesetzlichen Grundlage der MDK die ambulant abgerechneten Leistungen prüft? Gilt auch der §275 SGB V?
Mit freundlichem Gruß
RoKu