Psych-PV-Einstufung Suchterkrankte

  • Liebe Forumsmitglieder,

    bei der Einstufung von PatientInnen nach Psych-PV sollen gemäß den Empfehlungen der SV Patienten bei Abhängigkeit oder schädlichem Gebrauch von Alkohol und/oder Medikamenten mit S1 eingestuft werden. Ebenso die unkomplizierte Entzugsbehandlung. Bei sog. Drogenabhängigkeit wird auf die Erläuterungen zur Kategorie S2 verwiesen.

    In der Praxis haben wir häufig PatientInnen, bei denen der Missbrauch eigentlich legaler Medikamente zu deutlich illegalen Beschaffungsmustern führt. Von medizinischer Seite her scheint eine Eingruppierung, die sich nur auf den Zusatz legal o. illegal bezieht, daher nicht nachvollziehbar. Worin soll der Unterschied zwischen dem Patienten, der illegal Cannabis konsumiert, und demjenigen, der eine zwar grundsätzlich legale Substanz wie Analgetika oder Hypnotika konsumiert, diese aber illegal beschafft, bestehen? Die Behandlungen erfordern einen vergleichbaren Aufwand an Überwachung und Betreuung, sprich „Ressourcenverbrauch“, je nach konsumierter Substanz ist der Entzug von legalen Medikamenten sogar sehr viel aufwendiger. Wie verfahrt Ihr in diesen Fällen? Streng nach dem Schema der SV oder sehr Ihr da auch einen Ermessensspielraum? Allen Antwortenden sei herzlichst gedankt!

  • Hallo Jo_Hanna,

    wir halten die Erläuterungen zur Psych-PV Einstufung von S-Patienten für eindeutig und nehmen diese entsprechend "streng" vor.

    Zum Einen: ein "Ermessensspielraum" müsste ja nach dieser Logik dann in beide Richtungen gehen (z.B. unproblematischer F12-Patient in S1)

    Zum Anderen: die Zeit der Psych-PV neigt sich nach fast 20 Jahren ohnehin dem Ende zu, die Bedeutung von solchen Entscheidungen ist daher ohnehin begrenzt...

    Schöne Grüße, Anyway