Hallo werte Forumsmitglieder,
in der PrüfvV ist vorgesehen
- "Die Vertragspartner vereinbaren eine bundeseinheitliche Empfehlung zur elektronischen Übermittlung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Informationen zwischen Krankenhäusern und MDK. Bestandteil dieser Empfehlung ist auch ein elektronisches Nachweisverfahren der fristgerechten Eingänge der Mitteilungen bzw. Unterlagen."
Weiß jemand, ob da etwas in Arbeit ist?
Viele Grüße
Medman2